Innenminister Markus Ulbig hat heute zusammen mit dem Sächsischen Ausländerbeauftragten Prof. Martin Gillo eine Broschüre und Handreichung zur Erstorientierung für Asylbewerber vorgestellt. Darin werden Rechte und Pflichten der Asylbewerber erklärt. Außerdem finden sich darin zahlreiche praktische Hilfestellungen des alltäglichen Lebens wie zum Beispiel der Zugang zur medizinischen Versorgung oder zu Sprachkursen.
Innenminister Markus Ulbig: “Asylpolitik ist Balance zwischen Hilfe und Ordnung. Die neue sächsische Asylbroschüre erklärt Flüchtlingen den Alltag in Deutschland. Unser Hilfsangebot ist Ausdruck einer menschlichen Haltung unabhängig vom rechtlichen Status.”
Die Broschüre erscheint in den Sprachen Deutsch (6.000 Stück) sowie Englisch, Russisch, Französisch, Arabisch, Persisch und Vietnamesisch (jeweils 1.000 Stück). Ab der zweiten Januarwoche 2014 wird sie erstmals in der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz angeboten. Sie kann kostenfrei bezogen werden.
Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. 2009 waren es ca. 33.000, im Jahr 2012 bereits über 77.000. Bis Ende dieses Jahres werden für ganz Deutschland mehr als 100.000 Anträge erwartet.
Im 3. Quartal 2013 waren insgesamt 7.050 Asylbewerber in Sachsen untergebracht. Im Jahr 2012 waren es 5.932. Laut Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden für das Jahr 2013 insgesamt 5.800 neue Asylbewerber für Sachsen erwartet.
Der Freistaat unterhält für die erste Unterbringung von Asylbewerbern eine zentrale Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Chemnitz. Dazu sind alle Bundesländer gesetzlich verpflichtet. Das BAMF betreibt in Aufnahmeeinrichtungen mit mindestens 500 Unterbringungsplätzen eine Außenstelle. Ziel der zentralen Erstaufnahme sind kurze Wege für ein schnelles Asylverfahren. Der Aufenthalt in der EAE ist in der Regel auf sechs Wochen, längstens auf drei Monate begrenzt. Danach erfolgt die Verteilung auf die Landkreise.
Dort werden Asylbewerber grundsätzlich in Gemeinschaftseinrichtungen zentral untergebracht. Im Einzelfall, bspw. aus humanitären Gründen, können Asylbewerber außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft in Wohnungen untergebracht werden. Das betrifft überwiegend Familien. Im 3. Quartal 2013 sind ca. 29 Prozent der Asylbewerber in Sachsen in Wohnungen untergebracht.
Für die Bearbeitung und Entscheidung von Asylanträgen ist das BAMF zuständig. Im zweiten Quartal 2013 betrug die Verfahrensdauer im BAMF durchschnittlich 9 Monate (2011: 5,7 Monate, 2012: 5,5 Monate). Um die Bearbeitung der Verfahren zu beschleunigen, hat das BAMF die Fallbearbeiter und Entscheider aufgestockt. Darüber hinaus hat sich der Freistaat in den Koalitionsverhandlungen beim Bund erfolgreich für eine Verkürzung der Asylverfahrensdauer auf drei Monate eingesetzt.
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