Nach der Behandlung des Gesetzentwurfs der Koalition zur Novellierung des Kommunalrechts (Drs. 5/11912) im Innenausschuss des Landtages erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion: "Der großspurig angekündigte Gesetzentwurf regelt viele technische Details. Im Großen und Ganzen ist die Novellierung jedoch enttäuschend."

“Notwendig wäre eine umfassende Demokratisierung der Gemeindeordnung für mehr Transparenz sowie bessere Bürgerbeteiligung gewesen. CDU und FDP haben aber sämtliche Änderungsanträge der Grünen zur Stärkung der kommunalen Demokratie im Freistaat abgelehnt. Sie sehen nicht einmal eine Notwendigkeit, die Finanzierung der Fraktionen in den Gemeinden sicherzustellen und weichen die derzeitige Pflichtfinanzierung in den Landkreisen sogar noch auf. Unsere Anträge zur deutlichen Senkung der Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sowie zur Erleichterung der Abwahl von Bürgermeistern wurden ebenfalls abgelehnt.”

“Ich bedaure, dass die Koalition bei ihrem Vorschlag immer nur von einer Modernisierung des Kommunalrechtes spricht, offensichtlich aber mit ihren Vorstellungen von Transparenz und Beteiligung im vorherigen Jahrhundert stehen geblieben ist. Da die Landkreise seit 2008 deutlich größer geworden sind und das Innenministerium für die Zukunft größere Gemeinden forciert, wäre eine Stärkung der Bürgervertretungen geboten gewesen.”

“Die aufgrund unserer öffentlich angestoßenen Diskussion erfolgten Nachbesserungen beim Gemeindewirtschaftsrecht gehen zwar in die richtige Richtung, bleiben aber auf halber Strecke stecken. Weiterhin ist eine umfassende Beteiligung der Kammern im Gemeindewirtschaftsrecht vorgesehen. Das führt zu einer erheblichen Bürokratisierung der kommunalen Unternehmensentscheidungen. Hier scheint bei der Koalition ein starkes Misstrauen gegen kommunale Unternehmen zu bestehen.”

Änderungsanträge der Grünen-Fraktion zur Novellierung des Kommunalrechts:
www.gruene-fraktion-sachsen.de/6fbb2b9b.l

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