Justizminister Dr. Jürgen Martens hat heute auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin die Überprüfung des externen Weisungsrechts der Justizverwaltungen gegenüber den Staatsanwaltschaften gefordert. Seit Jahren ist in der Diskussion, ob es noch zeitgemäß ist, dass ein Justizminister im Einzelfall in die Arbeit der Staatsanwaltschaften durch Weisung eingreifen kann.
Martens: “Ich bedauere sehr, dass mein Vorschlag, das Weisungsrecht im Einzelfall einer Überprüfung zu unterziehen, keine Mehrheit gefunden hat. In Zeiten, in denen in vielen Ländern der Europäischen Gemeinschaft die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft garantiert ist, ist es notwendig, sich mit der Frage des externen Weisungsrechts auseinanderzusetzen. Bei der bisherigen Konzeption einer geplanten EU-Staatsanwaltschaft wird ein solches Weisungsrecht sogar ausdrücklich ausgeschlossen.
Vielmehr sollen die europäischen Staatsanwälte unabhängig und unbeeinflusst ihre grenzüberschreitende Arbeit verrichten können. Auch in Deutschland muss ein moderneres, zukunftsorientiertes Modell der Staatsanwaltschaften entwickelt werden, insbesondere mit Blick auf die schon bestehende dichte richterliche Kontrolle sowohl bei dem Richter vorbehaltenen Entscheidungen als auch im Rahmen der bestehenden Rechtsbehelfe. Damit ist ein rechtsstaatliches Handeln der Staatsanwaltschaften nach vielen Seiten hinreichend abgesichert.
Die Strafverfolgung sollte durch in der Sache unabhängige Staatsanwaltschaften erfolgen. Dies würde nicht nur die verantwortungsvolle Tätigkeit jedes einzelnen Staatsanwalts deutlich würdigen, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat stärken, dass in Deutschland die Strafverfolgung frei von jeglicher sachfremder, vor allem möglichen politischen Einflussnahmen ist. Die Abschaffung oder Eingrenzung des externen Weisungsrechts bedeutet nicht die Aufgabe jeglicher Kontrolle Letztlich dient dies der Rechtskultur und der Freiheitssicherung jeden einzelnen Bürgers.
Ich bin mir bewusst, dass die Prüfung der auch von Berufsverbänden geforderten Abschaffung des externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften eine diffizile Aufgabe ist. Dieser Aufgabe müssen wir uns aber stellen, denn unser Rechtsstaat soll auch in Zukunft modern und im übrigen Europa auch Vorbild sein.”
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