Umweltminister Frank Kupfer begrüßt den heutigen (15. November 2013) Beschluss der Umweltministerkonferenz in Erfurt, welcher neue Bewertungskriterien für nächtlichen Bahnlärm fordert. Nach dem Willen der Umweltminister der Länder und des Bundes soll künftig der nachts erreichte Spitzenwert berücksichtigt werden - und zwar in der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen und in der Bundesimmissionsschutzverordnung, die Anforderungen für den Neubau von Bahnstrecken regelt.
“Im nächtlichen Güterverkehr kommt es in der Regel zu kurzen lauten Vorbeifahrten, zwischen denen längere Ruhephasen liegen”, sagt der Minister. “Die Anwohner an Bahnstrecken wachen deshalb mitunter mehrmals durch vorbeifahrende Züge auf und werden so um einen erholsamen Schlaf gebracht. Unsere Messergebnisse an der Bahnstrecke in Coswig haben gezeigt, dass außen Maximalpegel von mehr als 100 Dezibel auftreten können. Mit dem sogenannten Mittelungspegel, also einem Durchschnittswert, der bisher zur Beurteilung von Bahnlärm herangezogen wird, lässt sich diese Lärmbelästigung jedoch nicht abbilden. Wir fordern daher, dass zumindest im Nachtzeitraum auch der Spitzenwert in die Beurteilung einfließt.”
Eine Analyse von experimentellen Studien zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit aufzuwachen bei nächtlichem Schienenverkehrslärm deutlich höher ist, als bei Fluglärm. Dort ist die Einbeziehung des Maximalpegels bei der Beurteilung des Lärms schon seit 2007 gesetzlich geregelt. Im Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen Leipzig wurde sogar schon 2004 bundesweit erstmalig der Spitzenwert bei der Festsetzung des Nachtschutzbereiches herangezogen. “Es ist nur logisch, Lärmspitzen künftig nicht nur bei der Beurteilung von Nachtfluglärm, sondern auch bei der Beurteilung von nächtlichem Bahnlärm zu berücksichtigen”, so Kupfer. “Ich freue mich, dass sich die Umweltminister der anderen Länder dem gemeinsamen Antrag von Sachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz angeschlossen haben.”
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