Die Abgeordnete Liane Deicke zeigte sich angesichts des Urteils des Verfassungsgerichtshofs zur Normenkontrollklage gegen die Gesetzesänderung bei der staatlichen Finanzierung und für Schulen in freier Trägerschaft erfreut und bestätigt. Sie wertet das Urteil als wesentlichen Schritt zur Sicherung der Schulvielfalt in der Region. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass die aktuelle Höhe der Finanzierung freier Ersatzschulen der Pflicht des Landes zu deren Förderung widerspricht.
Ebenso wurde durch die von CDU und FDP beschlossenen Regelungen 2010 in die Gründungsfreiheit der Privatschulen verfassungswidrig eingegriffen. Das Urteil ist ein Sieg für die Demokratie in Sachsen und ein Erfolg für die Eltern, Schüler und Träger freier Schulen in Sachsen. Für die CDU/FDP- geführte Regierungsmehrheit ist es eine schallende Ohrfeige.
Dr. Deicke dazu: “Ich bin erleichtert, dass die weitere Benachteiligung freier Schulen mit dem Grundsatzurteil endet. Im Landkreis Nordsachsen befinden sich 7 Schulen (das sind 10 Prozent der allgemeinbildenden Schulen) in freier Trägerschaft und sie sind unverzichtbar. Sie betreuen etwa 3,5 % der Schüler. An der freien Schule in Eilenburg lernen 9,5 % der Förderschüler. Gerade hier im ländlichen Raum stehen freie Schulen für wohnortnahes Lernen sowie unabhängige und zeitgemäße Bildung unserer Kinder. Jeder sollte von den grundgesetzlich geschützten Wahlmöglichkeiten bei der Bildung seiner Kinder Gebrauch machen können. Dabei darf das Schulgeld keine Hürde darstellen und der Staat muss das bei der Finanzierung der Schulen beachten. Nun brauchen die Schulen in freier Trägerschaft schnellstmöglich eine neue Finanzierungsregelung, die von der Staatsregierung nicht bis nach der Landtagswahl 2014 aufgeschoben werden darf.
Vor allem für die lokalen Schulen in freier Trägerschaft, von Schweta bis Zwochau, ist das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaats Sachsen ein wichtiger Schritt in eine gesicherte Zukunft. Ich freue mich, dass unser Einsatz zum Erhalt der freien Schulen gegen alle Widerstände nach über drei Jahren zum Erfolg geführt hat.”
Die Gründung freier Schulen ist im Grundgesetz und in der sächsischen Landesverfassung verankert. Mit der Änderung des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2010 hat die schwarz-gelbe Landesregierung umfassend gegen diese Verfassungsnormen verstoßen. Die SPD erwartet nun, dass das Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft schnellstmöglich wieder auf den Boden der Verfassung gestellt wird.
Das Urteil ist unter folgendem Link abrufbar:
www.justiz.sachsen.de/esaver/internet/2012_025_II/2012_025_II.pdf
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