Die Landtagsabgeordnete Petra Köpping (SPD) zeigte sich angesichts des Urteils des Verfassungsgerichtshofs zur Normenkontrollklage gegen die Gesetzesänderung bei der staatlichen Finanzierung und für Schulen in freier Trägerschaft erfreut und bestätigt. Sie wertet das Urteil als wesentlichen Schritt zur Sicherung der Schulvielfalt in der Region.
“Im Landkreis Leipzig befinden sich mehr als 10 Einrichtungen in freier Trägerschaft. Sie sind wichtige Stützpfeiler im bereits stark ausgedünnten staatlichen Schulnetz”, sagt die Politikerin.
Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hatte gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke gegen das Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof geklagt. Das Gericht stellte fest, dass die aktuelle Höhe der Finanzierung freier Ersatzschulen der Pflicht des Landes zu deren Förderung widerspricht. Ebenso wurde durch die von CDU und FDP beschlossenen Regelungen 2010 in die Gründungsfreiheit der Privatschulen verfassungswidrig eingegriffen.
“Ich freue mich, dass mit dem Gerichtsurteil das Engagement von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, die die Verantwortung für eine Schule in freier Trägerschaft übernommen haben, gestärkt wird”, so Köpping weiter. Wichtig sei ihr außerdem, dass die Eltern weiterhin eine Wahlfreiheit haben, da das Kulturministerium sozial Schwachen das Schulgeld wieder erstatten müsse. Bis Ende 2015 müsse die Staatsregierung nun die bisherige Regelung durch eine neue, verfassungskonforme, ersetzen.
“Ich würde mir wünschen, dass die Staatsregierung schnell handelt und sich mit den Trägern der freien Schulen umgehend über ein neues Gesetz verständigt”, sagt die Landtagsabgeordnete weiter. Das Anrufen eines Gerichtes sollte in der Politik eigentlich immer der letzte Weg sein. Eine vernünftige Zusammenarbeit im Vorfeld hätte diesen Schritt verhindern können. “Doch zu dieser Zusammenarbeit werden wir in Sachsen nur kommen, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse im Sächsischen Landtag ändern”, so Köpping abschließend.
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