Als Bestätigung der FDP-Bedenken sieht Reik Hesselbarth, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Leipziger Stadtrat, die rechtlichen Bedenken des sächsischen Innenministeriums zum Bürgerentscheid zur Einführung einer Privatisierungsbremse. Die Initiatoren hatten angestrebt, dass künftig für Vermögensveräußerungen nicht mehr eine einfache, sondern eine Zweidrittelmehrheit im Stadtrat nötig ist.
Laut Innenministerium steht dem jedoch die Sächsische Gemeindeordnung entgegen. Diese sieht für Beschlüsse der Stadt- und Gemeinderäte grundsätzlich eine einfache Mehrheit vor. Diese Regelung könne weder durch die Geschäftsordnung des Gemeinderates noch durch Einzelfallbeschluss umgangen werden.
“Damit werden unsere grundsätzliche Einschätzung bestätigt. Was Mehrheit ist, muss Mehrheit bleiben. Dieses demokratische Grundprinzip hat sich über Jahre bewehrt – auch wenn es manchmal ärgerlich ist, wenn man eine Abstimmung verliert”, so Reik Hesselbarth in einer ersten Reaktion.
Gleichzeitig kritisiert Hesselbarth Oberbürgermeister Burkhard Jung für seinen Umgang mit dem Bürgerbegehren: “Knapp 22.000 Unterschriften sind eine respektabele Zahl. Aber es ist eben auch nicht die Mehrheit der Leipziger. Viele Menschen haben nicht unterschrieben, weil sie das inhaltliche Anliegen teilen, sondern weil sie darüber das Volk entscheiden lassen und so die direkte Demokratie unterstützen wollen. Ich kann aus dem Ergebnis an keiner Stelle ablesen, dass sich der Stadtrat verstärkt selbst binden soll. Es ging vielmehr um die grundsätzliche Frage, ab wann eine Mehrheit auch als Mehrheit anerkannt wird.”
“Zur Bewältigung der angespannten Haushaltslage muss der Stadtrat auch die Möglichkeit der Vermögensveräußerung haben. Das Allgemeinwohl muss dabei ohne Frage eine Rolle spielen. Daher hat sich – anders als bspw. die Mehrheit der SPD-, also der Oberbürgermeister-Fraktion, die Entscheidung über eine Veräußerung von HLkomm und perdata nicht leicht gemacht. Für müssen sowohl der Preis als die Perspektiven stimmen. Darüber sollte aber der Stadtrat in jedem Einzelfall neu entscheiden. Selbstbindungen führen nur dazu, dass bestimmte Handlungsoptionen seitens der Verwaltung von vornherein ausgeblendet werden und der Stadtrat gar nicht mehr alles wertfrei auf den Tisch bekommt. Am Ende entmachtet sich der Stadtrat selbst”, so Hesselbarth weiter, “ich hätte mir gewünscht, dass wir das Ergebnis des Entscheides zur Kenntnis nehmen und in einer breiten Debatte mit den Leipzigern darüber sprechen, wie wir mit Vermögensveräußerungen umgehen. Aber echte Bürgerbeteiligung ist bei einem Oberbürgermeister Burkhard Jung offenbar nicht vorgesehen, wie man unter anderem beim Freiheits- und Einheitsdenkmal und beim actori-Gutachten gesehen hat.”
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