Zur heutigen Asyl-Debatte im Sächsischen Landtag erklärt Elke Herrmann, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: "Ich freue mich, dass sich die demokratischen Fraktionen heute übereinstimmend zu unserer humanitären Pflicht, in Not geratenen Menschen in Sachsen aufzunehmen, bekannt haben."
“Das deutsche Asylrecht bildet längst nicht mehr die realen Fluchtgründe ab. So haben syrische Bürgerkriegsflüchtlinge keine Chance auf Asyl. Diejenigen, die jenseits der 5.000-Menschen-Kontingents, zu dessen Aufnahme sich die Bundesregierung verpflichtet hat, in Deutschland Schutz suchen, erhalten nur eine vorübergehende Duldung. Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit werden für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen.”
“Doch die Zahl der sogenannten ‘bereinigten Schutzquote’ bei den Asylbewerbern lag im ersten Quartal 2013 bei 46,5 Prozent. Dabei handelt es sich um die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) tatsächlich inhaltlich geprüften und anerkannten Asylanträge. Nicht beachtet werden dabei die Anträge, die das BAMF deshalb zurückgewiesen hat, weil ein anderer EU- Mitgliedstaat für die Asylprüfung zuständig ist. Dazu kommen die Anerkennungen durch Gerichtsentscheide.”
“Jeder Mensch, der in Sachsen ankommt, bringt sein Schicksal mit und hat ganz individuelle Gründe, das Herkunftsland zu verlassen. Jeder dieser Menschen verdient Respekt. Selbst dann, wenn sich am Ende des Asylverfahrens herausstellt, dass kein in Deutschland anerkannter Asylgrund vorliegt.”
“Wir müssen uns gemeinsam auf den Weg machen, die hier angekommenen Menschen willkommen zu heißen und Rassismus entgegenzutreten. Dazu kann jede und jeder einen ganz individuellen Beitrag leisten.”
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