Medienberichten zufolge fordern die Nachfahren der Wettiner Kunstgegenstände im Gesamtwert von bis zu zehn Millionen Euro vom Freistaat Sachsen zurück. Es handele sich um Gegenstände aus dem Grünen Gewölbe, der Rüstkammer, Schloss Moritzburg, Bibliotheken und weiteren Standorten. Dazu erklärt Holger Zastrow, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: "Die Wettiner sind vom Freistaat bereits im Jahr 1999 mit einem zweistelligen Millionenbetrag in bar und in Immobilien entschädigt worden.
Die neuerlichen Forderungen sind daher anmaßend. Offenbar wollen die Wettiner bis in alle Ewigkeit entschädigt werden. Denn leider ist beim Vertragsschluss 1999 seitens des Freistaates geschlampt worden: Die Öffnungsklausel wird von den Wettinern offenbar genutzt, um immer wieder neue Forderungen aufzumachen.
Da die Wettiner offenkundig wieder einmal die volle Konfrontation mit Sachsen suchen, muss der Freistaat die Kunstschätze vorsorglich vor diesen modernen Raubrittern schützen. Schnellstmöglich sollten die umstrittenen Gegenstände in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eingetragen werden. Dieses Verzeichnis wird von den Ländern geführt; die darin eingetragenen Güter dürfen laut Kulturschutzgesetz des Bundes nicht ohne amtliche Genehmigung ausgeführt werden. Damit schützen wir die Kunstschätze davor, von den Wettinern über Londoner Auktionstische in alle Welt verscherbelt zu werden, wie es in der Vergangenheit leider passiert ist.”
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