Zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen zwei Polizeibeamte, die am 19. Februar 2011 beim Demonstrationsgeschehen unverhältnismäßige Gewalt angewendet haben sollen, erklärt die Sprecherin für antifaschistische Politik der Fraktion Die Linke, Kerstin Köditz: In der letzten Plenarsitzung des Sächsischen Landtags wurde auf Antrag von CDU und FDP über Gewalt gegen Polizisten debattiert.
Es ehrt die Regierungsfraktionen, dass ihnen die körperliche Unversehrtheit der Polizeibeamtinnen und -beamten am Herzen liegt. Durch mehrere Vorkommnisse der letzten Zeit wird allerdings deutlich, dass es ebenso notwendig ist, über Gewalt durch Polizeibeamte in eine öffentliche Debatte einzutreten.
Die Einstellung der Ermittlungen gegen zwei Polizisten, die, durch vorliegendes Videomaterial nachprüfbar, bei einer Festnahme ein erschreckendes Maß an Gewalt ausgeübt haben, unterstreicht, dass durch die Staatsanwaltschaften offenbar mit zweierlei Maß gemessen wird. Der Festgenommene ist verurteilt worden, weil er Steine in Richtung Polizei geworfen hat. Eine tatsächliche Wirkung des Werfens war für den Schuldspruch nicht notwendig. Dass das “Mindestmaß an unmittelbarer Gewalt”, welches die Staatsanwaltschaft bei den polizeilichen “Rambos” sieht, deutlich überschritten worden ist, kann jeder durch das Bildmaterial nachprüfen.
Ich stelle mit Bedauern fest, dass nur in sehr geringem Umfang beim Vorwurf der Gewalt durch Polizeibeamte die Ermittlungen überhaupt zu einem Verfahren führen. Die Zahl der diesbezüglichen Schuldsprüche ist verschwindend gering. Dabei mehren sich auch in Sachsen Fälle, bei denen Polizisten überzogen und teils ohne erkennbaren Grund erhebliche Gewalt anwenden. Ich verweise bei dieser Gelegenheit auf die skandalösen Übergriffe nach dem Fußballspiel zwischen Zwenkau 02 und der BSG Chemie Leipzig.
An diesen Beispielen wird deutlich, dass die Einrichtung einer “Unabhängigen Polizei-Ombudsstelle”, wie von meiner Fraktion im Landtag gefordert, überfällig ist. Es dürfte nicht zuletzt im Interesse aller gesetzestreuen Polizeibeamtinnen und -beamten sein, dass sie nicht für das gesetzeswidrige Handeln einiger Schlägertypen in ihren Reihen in Mithaftung genommen werden.
Keine Kommentare bisher