Die heute aktuelle Landtagsdebatte "Energiekostenexplosion für sächsische Verbraucher stoppen - Geldverschwendung durch EEG beenden" auf Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP kommentiert Dr. Monika Runge, energiepolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: Mit der heutigen aktuellen Debatte zu einer angeblichen Energiekostenexplosion durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) versucht die schwarz-gelbe Koalition in Sachsen, das EEG sturmreif zu schießen, die Steigerung der Ökostromumlage als Hauptverursacher der Strompreissteigerungen zu geißeln und durch ein Quotenmodell zu ersetzen, was so nicht nach dem Vorbild Schwedens in Deutschland eingeführt werden kann.
Mit 50 % ist die anstehende Steigerung der Ökostromumlage von jetzt 5,3 Cent pro KWh auf 6,5 Cent pro KWh im kommenden Jahr aus den sinkenden Börsenpreisen für Strom, zu 25 % aus den ausgeweiteten Befreiungen von der Umlage für gewerblich und industrielle Unternehmen und der Rest von 25 % aus dem Zubau der erneuerbaren Energieanlagen zu erklären. Deshalb muss die Strompreisbremse dort ansetzen. Das heißt, die Befreiungen der Unternehmen von der Ökostromumlage auf tatsächliche Härtefälle zu reduzieren und darauf zu drängen, dass die gesunkenen Strompreise an der Börse an sämtliche Verbraucherinnen und Verbraucher teilweise weitergegeben werden. Gleichzeitig muss das EEG gründlich reformiert werden.
Weiterhin fordere ich die Staatsregierung in Sachsen auf, eine weitere Steigerung der heute bundesweit höchsten Netzentgelte zu verhindern, indem Überkapazitäten durch die Braunkohleverstromung zurück gefahren werden. Zugleich kann der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung der Energieversorger in der Grundversorgung der Bevölkerung, die keiner Preisgenehmigungspflicht und keiner kartellrechtlichen Überprüfung in Sachsen unterliegen, unterbunden werden. Hierfür fordert Die Linke eine kartellrechtliche Preishöhenkontrolle durch den Wirtschaftsminister für Grundversorger in Sachsen und die Wiedereinführung der Preisgenehmigungspflicht für private Kunden.
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