Die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag kritisiert Bestrebungen, den Mindestlohn im Bauhauptgewerbe für allgemeinverbindlich zu erklären, da dies ostdeutsche Betriebe massiv benachteiligen würde. Die Fraktion stelle sich damit hinter die Kritik des sächsischen Baugewerbeverbandes und die ablehnende Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, sagte Torsten Herbst, wirtschaftspolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: "Am Beispiel des Bau-Mindestlohns West zeigt sich, welche Gefahr für Arbeitsplätze durch politisch motivierte Mindestlöhne entsteht.
Es ist ein einmaliger Vorgang, dass die sächsischen Interessenvertreter des Bauhandwerks auf Bundesebene einfach überstimmt worden sind. Beim neu eingeführten Bau-Mindestlohn West für Facharbeiter geht es nicht um das Wohl der Beschäftigten, sondern um eine Marktabschottung zu Lasten ostdeutscher Betriebe. Man muss kein Hellseher sein, um zu erkennen, dass dies unsere Handwerksbetriebe von Aufträgen in Westdeutschland teilweise ausschließt und Arbeitsplätze in Sachsen kostet.
Die angestrebte Allgemeinverbindlichkeitserklärung des neuen Bau-Mindestlohns ist ganz klar eine Vereinbarung zu Lasten Dritter. Denn wenn zahlreiche sächsische Betriebe nicht der Tarifgemeinschaft angehören, sondern ihre Löhne selbst mit den Beschäftigten aushandeln, dann ist das ihr gutes Recht. Gerade die Flexibilität der hiesigen Bauunternehmen hat in schwierigen Zeiten geholfen, Arbeitsplätze zu sichern. Oftmals sind es die maßgeschneiderten, einzelbetrieblichen Lösungen, die dafür sorgen, dass unsere sächsischen Handwerksbetriebe wettbewerbsfähig sind.
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Wer Mindestlöhne und damit höhere Kosten politisch beschließt, müsste nach dieser Logik ja auch Mindestumsätze und Mindestgewinne garantieren, um die Existenz von Unternehmen zu sichern. Die sächsische FDP wird keine Wirtschaftspolitik unterstützen, bei der der Staat Löhne und Preise vorschreibt. Wir als FDP stehen fest zur sozialen Marktwirtschaft, die entscheidend zur erfolgreichen Entwicklung Sachsens nach der Wende beigetragen hat.”
Hintergrund: Im Mai 2013 wurde ein neuer Tarifvertrag für den Mindestlohn im Bauhauptgewerbe abgeschlossen – gegen die Stimmen der ostdeutschen baugewerblichen Verbände. Der Tarifabschluss sieht vor, dass die tariflichen Mindestlöhne bis 2017 auf bis zu 14,70 Euro pro Stunde für Facharbeiter im Tarifgebiet West ansteigen. Die Tarifvertragsparteien haben zudem einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eingereicht. Die abschließende Entscheidung wird das Bundeskabinett am 18. September 2013 treffen. Würde dem Antrag stattgegeben, stiege der vereinbarte Mindestlohn auch für die Unternehmen verbindlich, die nicht Tarifpartner waren. Der sächsische Baugewerbeverband sieht darin vor allem eine wettbewerbsbeschränkende Maßnahme, um ostdeutsche Unternehmen von Aufträgen in den alten Bundesländern fernzuhalten.
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