Zur heutigen Aktuellen Debatte des Landtags zum Thema Rentenpolitik erklärt Kristin Schütz, sozial- und seniorenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: "In der Regierungsverantwortung haben wir viel erreicht; es waren vier gute Jahre: Deutschland ist gerechter geworden, und den Rentnern geht es besser.
Wir haben zudem den Renten-Beitragssatz um einen ganzen Prozentpunkt auf 18,9 Prozent gesenkt und entlasten damit Bürger und Unternehmen um mehr als neun Milliarden Euro im Jahr. Die Beitragssenkung ist ein wichtiger Beitrag, um die Lohnnebenkosten unter 40 Prozent zu halten. Von der erfolgreichen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der schwarz-gelben Koalition profitieren gleichzeitig Rentner und Beitragszahler.
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Mitteilungen und Informationen, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” nicht vorenthalten möchten und im Ressort “Melder” veröffentlichen …
Richtig ist aber auch, dass noch Aufgaben vor uns liegen – dazu zählt auch die Umstellung auf ein einheitliches Rentenrecht, wie es zwischen CDU und FDP vereinbart wurde. Wir Liberale wollen eine stichtagsbezogene, besitzstandswahrende Umstellung auf ein einheitliches Rentenrecht. Das heißt: Wir wollen einen einheitlichen Rentenwert, einheitliche Entgeltpunkte und einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen: Jeder Euro Rentenbeitrag soll ab dem Stichtag im gesamten Bundesgebiet den gleichen Rentenanspruch bringen.
Während vor allem die Linke lieber das Blaue vom Rentenhimmel herunter verspricht, werben wir zudem für die immer wichtiger werdende private Altersvorsorge. Diese hat die schwarz-gelbe Koalition im Bund bereits wirksam verbessert und attraktiver gemacht: Die Riester-Rente ist nun transparenter und verbraucherfreundlicher. Wir haben die private Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit gestärkt. Wir haben das Schonvermögen für private Altersvorsorge von ALG-II-Beziehern verdreifacht.”
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