Zu der in der heutigen "Sächsischen Zeitung" verbreiteten Meldung, dass ab dem 1. Oktober 2013 die Sicherheitskontrollen an den Landgerichten in Sachsen privatisiert werden, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Klaus Bartl: Die Meldung empört und enttäuscht uns gleichermaßen. Aus unserer Sicht ist es völlig unangebracht, im sensiblen Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben privates Sicherheitspersonal einzusetzen.

Dass dies verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist, weiß auch Justizminister Martens. Bezeichnend, dass diese Entscheidung bei den Gerichtspräsidenten auf Ablehnung stößt.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Mitteilungen und Informationen, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” nicht vorenthalten möchten und im Ressort “Melder” veröffentlichen …

Deshalb dürfen ja die Angestellten der privaten Sicherheitsfirmen, die ab 1. Oktober 2013 die Sicherheitskontrollen an den Landgerichten in Sachsen wahrnehmen werden, bei der Kontrolle der Besucher und Prozessbeteiligten auf das Mitführen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen selbst keine Waffen tragen und auch keinen körperlichen Zwang anwenden.

Wie dies in der Praxis rechtsstaatlich einwandfrei funktionieren soll, ist angesichts des Umstandes, dass in den Gerichten immer häufiger Waffen und andere gefährliche Gegenstände bei den Kontrollen sichergestellt werden und es dabei nicht selten zu Handgreiflichkeiten und auch Bedrohungslagen kommt, völlig offen.

Wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken, die es gegen die Privatisierung der Sicherheitskontrollen an den Gerichten eben wegen der im Kernbereich hoheitlicher Tätigkeit liegenden Aufgaben gibt, hatten wir erwartet und gehofft, dass ein liberaler Justizminister nicht weiter den Weg gehen wird, primär aus Kostengründen mehr und mehr private Sicherheitsdienste zur Aufgabenerfüllung heranzuziehen. Wir hatten dies auch in einem unter der Durchsache 5/12599 am 27. August 2013 in den Landtag eingebrachten Antrag zur Verbesserung der Besoldungssituation im Bereich des Justizwachtmeisterdienstes bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften gefordert. Formell steht die Stellungnahme der Staatsregierung zu unserem Antrag noch aus; praktisch jedoch hat Staatsminister Martens die Antwort bereits gegeben.

Nach unserem Dafürhalten ist es kein guter politischer Stil, die getroffene weitreichende Entscheidung zur Privatisierung der Sicherheitskontrollen bei den Landgerichten im letzte Woche tagenden Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss mit keinem Wort zu erwähnen. Ebenso ist es für unsere Fraktion befremdlich, dass solche, den Kernbereich hoheitlicher Aufgaben berührende Entscheidungen am Parlament vorbei zu einem Zeit getroffen und bekanntgegeben werden da der Landtag über einen umfassenden Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Dienstrechts- und Besoldungsreform in Sachsen berät.

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