Der Gesetzentwurf der Staatsregierung "zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen" bezieht überrauschenderweise auch Lehrkräfte mit ein. Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion Die Linke, Rico Gebhardt: Die Aufnahme von Lehrerinnen und Lehrern in ein Besoldungsgesetz für Beamte ist insofern sachfremd, als Lehrkräfte in Sachsen keine Beamte sind, sondern Angestellte.
Für Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der DDR enthält der Gesetzentwurf eine nach wie vor benachteiligende und diskriminierende Sonderregelung. Für Die Linke ist eine solche Sonderregelung 23 Jahre nach dem Ende der DDR völlig inakzeptabel.
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Mitteilungen und Informationen, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” nicht vorenthalten möchten und im Ressort “Melder” veröffentlichen …
Gerade diese Lehrerinnen und Lehrer haben dem sächsischen Bildungswesen zu einem guten Abschneiden bei diversen Schulstudien verholfen, in deren Glanz sich das Kultusministerium stets gern sonnt. Umso unverständlicher ist die Beibehaltung der Sonderregelung für die DDR-Lehrkräfte.
Die Linke fordert die Streichung der Sonderregelung in § 93 des Sächsischen Besoldungsgesetzes. Wir treten für eine Neuordnung der Eingruppierung aller Lehrkräfte durch eine tarifvertragliche Regelung ein, die eine Gleichbehandlung aller Lehrkräfte garantiert.
Keine Kommentare bisher