Dagmar Neukirch, Sprecherin für Soziales und Gesundheit der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt: "Die Familienpflegezeit floppt auch in Sachsen: Seit Inkrafttreten der Bundesgesetzes über die Familienpflegezeit am 1. Januar 2012 haben erst vier Arbeitgeber im Freistaat für insgesamt fünf Beschäftigte einen entsprechenden Antrag gestellt.
Alle Anträge stammen aus dem Jahr 2012; in diesem Jahr wurden noch gar keine Anträge gestellt. Das geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage von mir hervor.
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Mitteilungen und Informationen, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” nicht vorenthalten möchten und im Ressort “Melder” veröffentlichen …
Offensichtlich sieht sich der Freistaat nicht in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um für das Modell der Familienpflegezeit zu werben. Damit bringt die Staatsregierung selbst den Beweis, dass die Regelung komplett an der Realität der pflegenden Angehörigen vorbeigeht und es sich tatsächlich nur um eine schwarzgelbe Beruhigungspille handelt.
Ohne einen Rechtsanspruch wird eine solche Regelung auch weiterhin den vielen pflegenden Angehörigen in Sachsen nicht helfen. Rechtsanspruch auf Job-Rückkehr sowie Lohnersatzleistung sind notwendig, damit die gesellschaftlich so wichtige Aufgabe der Pflege hier in Sachsen auch zukünftig gemeistert werden kann. Pflegende Angehörige stellen die tragende Säule in diesem System dar, die deshalb umfassende Beratungs- und Unterstützleistungen benötigen.”
Hintergrund: Familienpflegezeit
Das Gesetz über die Familienpflegezeit (FPflZG) ist ein Bundesgesetz aus der Feder von CDU/CSU und FDP. Es soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Pflege eines Angehörigen und Berufstätigkeit zu vereinbaren. Jedoch findet dieses Gesetz bundesweit nur sehr geringe Akzeptanz: Laut Medienberichten haben im Jahr 2012 bundesweit lediglich ca. 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Möglichkeit Gebraucht gemacht, Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.
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