Das Jobcenter Leipzig startet sein Interessenbekundungsverfahren zur Planung und Bewilligung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs). Alle Träger können ab September Maßnahmekonzepte für 2014 einreichen.
Das Interessenbekundungsverfahren, an dem sich alle interessierten Träger von Fördermaßnahmen beteiligen können, läuft von Anfang September bis zum 31. Oktober 2013. Bis dahin haben die Träger Zeit, ihre Konzepte einzureichen. Formulare dafür sowie weitere Informationen zu Förderkonditionen oder zeitlichem Ablauf sind unter www.leipzig.de/jobcenter abrufbar.
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Mitteilungen und Informationen, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” nicht vorenthalten möchten und im Ressort “Melder” veröffentlichen …
Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II sind mit dem Ziel einzurichten, langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte durch sinnvolle Tätigkeiten wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und ihre soziale Integration zu fördern. Um dies zu erreichen, sollen Maßnahmeinhalte auf die individuellen Erfordernisse und Bedürfnisse der Menschen eingehen. Arbeitsgelegenheiten müssen ferner zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Reguläre Arbeitsverhältnisse dürfen weder verdrängt noch beeinträchtigt werden.
Das seit letztem Jahr angewendete Verfahren schafft Planungssicherheit sowohl für das Jobcenter Leipzig als auch für die Träger selbst. Bei Fragen können sich Träger an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters wenden, deren Kontaktdaten ebenfalls unter www.leipzig.de/jobcenter zu finden sind.
Keine Kommentare bisher