Martin Dulig, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt: Staatsregierung lässt Hochwasseropfer auf Schäden am Hausrat sitzen. "Sachsen wollte mal wieder der Klassenprimus sein und hat seine erste Richtlinie Schadensbeseitigung am 12. Juli veröffentlicht. Jedoch war damals noch nicht klar, wie die Förderbedingungen auf Bundesseite aussehen werden. Inzwischen liegt nun eine bundeseinheitliche Regelung vor, die der Bund mit den Ländern vereinbart hat.
Somit war die sächsische Richtlinie vom Juli schon wieder obsolet und das sächsische Kabinett musste gestern eine neue Förderrichtlinie Hochwasserschäden 2013 verabschieden.
Damit ist zunächst ein unnötig hoher bürokratischer Aufwand entstanden. Aber das ist längst noch nicht das Schlimmste. Denn Sachsen bleibt weiter hinter den Möglichkeiten zurück, die die Bundesregelung eröffnet und die auch andere Bundesländer, u.a. Sachsen-Anhalt, nutzen. Ein einfaches Beispiel: Wer in Halle wohnt und seinen gesamten Hausrat verloren hat, kann dies als Schaden geltend machen. Aber nur 150 Kilometer elbaufwärts in Dresden ist dies nicht der Fall, denn in Sachsen werden nur Schäden an baulichen Anlagen erstattet. Auf den Schäden am Hausrat bleiben die Opfer sitzen. Damit haben nicht nur Privatpersonen, sondern auch Vereine das Nachsehen. Auch sieht die Bundesregelung keine Bagatellgrenzen vor. Ganz anders im Freistaat: Hier kommt man erst ab einer Schadenshöhe von 5.000 Euro (Private) bzw. 2.000 Euro (Vereine) in den Genuss der Hilfsprogramme.
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Es ist daher kein Wunder, dass in Sachsen bisher so wenige Anträge gestellt wurden: niedrige Fördersätze, hoher Eigenteil und Ausklammerung des Hausrats machen die Hilfsangebote unattraktiv. Dabei hatte Staatsminister Beermann noch am 26. Juli 2013 verkündete: ?Sachsen wird die zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarten Regelungen über die Zuschüsse für Hochwasseropfer zügig 1:1 in Landesrecht umsetzen.? Und weiter: ?Die Bundesregelungen lassen ebenfalls eine Regulierung von Hausratsschäden zu. Die Staatsregierung arbeitet derzeit an einer Regelung zur Regulierung von Hausratsschäden und wird sich hierzu auch mit anderen Bundesländern abstimmen.?
Lieber Herr Beermann, was sind ihre Worte wert? Machen Sie das, was Sie vollmundig angekündigt haben. Ich fordere die Staatsregierung auf, nun die Förderbedingungen des Bundes 1:1 in Sachsen umzusetzen!”
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