Der Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Staatsminister Johannes Beermann unterzeichnete heute in Berlin für den Freistaat Sachsen das Fluthilfeabkommen mit dem Bund. In dem Fluthilfeabkommen verständigten sich der Bund und die Länder auf die Verwendung der Mittel aus dem Aufbauhilfefonds.
“Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung haben wir einen weiteren Schritt zur schnellen Auszahlung der Fluthilfegelder getan”, sagte Beermann. “Sachsen wird aus dem Aufbauhilfefonds über 1,7 Milliarden Euro für die Finanzierung der Aufbaumaßnahmen erhalten”, so Beermann weiter. Der durch den Bund eingerichtete Aufbauhilfefonds hat ein Gesamtvolumen von 8 Milliarden Euro und wird gemeinsam von Bund und Ländern getragen.
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Damit die Gelder zügig vom Bund nach Sachsen fließen können, plant die Bundesregierung, die dazu notwendige Rechtsverordnung noch in der Sommerpause am 14. August zu beschließen. Schon zwei Tage später (16. August) tagt der Bundesrat.
“Ich rechne mit der Zustimmung des Bundesrates”, sagte Beermann. “Seit Beginn der Flutkatastrophe beweisen Bund und Länder, dass sie eng zusammenstehen, wenn es gilt, Bürgern, Unternehmen und Kommunen in der Not schnell zu helfen. Wir danken dem Bund und allen Ländern für die solidarische Hilfe.”
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