Bereits 64.000 Arbeitgeber setzen in Sachsen die elektronische Lohnsteuerkarte ein. Das bedeutet, dass schon jeder zweite Arbeitgeber in das elektronische Verfahren eingestiegen ist und der Lohnsteuerabzug für 826.000 Beschäftigte mit den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) durchgeführt wird. Die Einführung entwickelt sich damit weiterhin erfolgreich.
Mit dem Einstieg in das papierlose Verfahren wird die letzte Stufe der Ablösung der Lohnsteuerkarte vollzogen. Eine “Institution”, die in Deutschland immerhin fast 100 Jahre Bestand hatte. Nun werden die ELStAM für die Berechnung der Lohnsteuer genutzt. Für den Arbeitgeber entfällt dadurch der regelmäßige Abgleich der Daten aus der Lohnabrechnung mit der alten Papier-Lohnsteuerkarte. Arbeitnehmer können ihre Daten nach einer Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal jederzeit einsehen.
Arbeitgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Verfahrenseinstieg bis zum Jahresende zu wählen. Um allerdings die Vorteile des papierlosen Verfahrens zeitnah nutzen zu können, empfiehlt sich ein früherer Einstieg. Außerdem haben die Arbeitgeber damit mehr Zeit für die Anpassung ihrer betrieblichen Abläufe und ihrer Software.
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Mitteilungen und Informationen, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” nicht vorenthalten möchten und im Ressort “Melder” veröffentlichen …
Unter www.steuern.sachsen.de gibt es weitere Informationen, zum Beispiel aktuelle Hinweise und Musterschreiben für Arbeitgeber zur Information ihrer Arbeitnehmer. Dort werden auch regelmäßig die neuesten Zahlen zum Einstieg der Arbeitgeber in das Verfahren veröffentlicht.
Hintergrund: Unter dem Namen “ELStAM” (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) werden die Informationen für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Zum 1. Januar 2013 ist der bundesweite Umstieg auf das neue elektronische Verfahren gestartet. Die Arbeitgeber können seitdem – nach einer Berechtigungsprüfung – die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abrufen.
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