"Aufgrund der derzeitigen Informationen, dass der sogenannte "Buchsbaumzünsler" im Bereich Delitzsch in Privatgärten und öffentlichen Garten- bzw. Parkanlagen erhebliche Schäden verursacht, steht die Frage im Raum, ob durch ein Verbrennen der betroffenen Pflanzen (insbesondere Buchsbäume), diesem "Pflanzenschädling" effektiv entgegen gewirkt werden kann.

Da im Landkreis Nordsachsen das grundsätzliche Verbot der Verbrennung von Pflanzenabfällen gilt und im Übrigen ein Verbrennen der betroffenen Pflanzen als wirksames Mittel gegen den Buchsbaumzünsler nicht zweckmäßig ist, informiert das Landratsamt Nordsachsen über Folgendes:

Das grundsätzliche Verbot der Verbrennung der Pflanzenabfälle resultiert aus der Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV). Nach § 2 Abs. 1 PflanzAbfV dürfen pflanzliche Abfälle durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren – auch nach Vorbehandlung i.S.d. § 2 Abs. 2 PflanzAbfV wie z.B. Häckseln, Schreddern – auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, entsorgt werden.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Mitteilungen und Informationen, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” nicht vorenthalten möchten und im Ressort “Melder” veröffentlichen …

Im Übrigen bestehen im Landkreis Nordsachsen flächendeckende Entsorgungsmöglichkeiten für Pflanzenabfälle. Für das Entsorgungsgebiet Delitzsch stehen den privaten Haushalten ganzjährig die Entsorgungsanlage Spröda bzw. die Verwertungsanlage Lissa der Kreiswerke Delitzsch GmbH, sowie die Betriebshöfe Taucha der UWE GmbH, Schkeuditz der Schannewitzki Städtereinigung GmbH, Eilenburg der REMONDIS Eilenburg GmbH zur Verfügung.

Allein der Verdacht des Befalles der Pflanzenabfälle mit einer gefährlichen Pflanzenkrankheit, begründet nicht ohne weiteres die Zulassung einer Verbrennung. Die zuständige Pflanzenschutzbehörde (LfUlG) entscheidet unabhängig von der PflanzAbfV über die Notwendigkeit und die Art der Vernichtung der Pflanzenabfälle. Bei den meisten Pflanzenkrankheiten und auch bei Schädlingsbefall können die betroffenen Pflanzenabfälle kompostiert werden. Bei einer ordnungsgemäßen Kompostierung werden die Krankheitserreger und Schädlinge abgetötet.

Konkret für die Larven bzw. Raupen (Entwicklungsstadien) des Buchsbaumzünsler, welche sich parasitär von den lebenden Blättern und Stilen ernähren, kann das manuelle Ablesen bzw. sonstige mechanische Behandlungsmethoden (wie beispielsweise Rückschnitt befallender Bereiche, Abspülen mit scharfen Wasserstrahl und anschließendes Aufsammeln) empfohlen werden. Auch können entsprechende Fachfirmen eine chemische Behandlung vornehmen.”

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