Bundesweit kommt es derzeit zu einer großen Zahl von Krankheitsfällen verursacht durch das Masernvirus. Die an Masern Erkrankten waren überwiegend ungeimpft, ein kleiner Teil der Erkrankten war nur einmal geimpft. Die Hälfte der Erkrankten ist älter als 20 Jahre. Staatsministerin Christine Clauß weist daher auf die Wichtigkeit der zweimaligen Masern-Impfung hin. Alle Bürger sollten für sich und ihre Kinder durch einen altersgemäßen, vollständigen Impfschutz Verantwortung für diejenigen, die nicht oder noch nicht geimpft werden können, übernehmen.
Die erste Impfung gegen Masern wird ab dem 13. Lebensmonat durchgeführt. Diese Impfung erhalten nahezu alle Kleinkinder. Die zweite Impfung ist in Sachsen durch die Sächsische Impfkommission ab dem 6. Lebensjahr empfohlen. Kinder dieser Altersgruppe werden jedoch nicht mehr so engmaschig wie in den ersten Lebensjahren durch ambulant tätige Kinderärzte betreut, so dass es zu Verzögerungen und Versäumnissen in der Durchführung der zweiten Masernimpfung kommt.
Daher ruft Staatsministerin Clauß alle Eltern insbesondere von schulpflichtigen Kindern auf, den altersgerechten Impfschutz ihrer Kinder beim Kinderarzt oder durch das Gesundheitsamt überprüfen und ausstehende Impfungen nachholen zu lassen.
Darüber hinaus gelten gemäß Verlautbarung der Sächsischen Impfkommission alle ungeimpften Personen jünger als Geburtsjahrgang 1958 ohne immunologisch nachgewiesene überstandene Erkrankung als empfänglich und sollten ihren Impfschutz überprüfen und sich ggf. impfen lassen.
Ebenso sollte der Impfschutz bei medizinischem Personal und Pflegekräften überprüft und vervollständigt werden, um abwehrgeschwächte Patienten und Schwangere zu schützen.
Vorzugsweise ist Kombinationsimpfstoff mit Mumps- und Röteln-Komponente zu verwenden. Für die Impfung gibt es keine Altersbegrenzung.
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