Zu den anhaltenden Diskussionen über die Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht für Masern und insbesondere zur Haltung der sächsischen Gesundheitsministerin, Christine Clauß, erklärt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Dr. Dietmar Pellmann: Immer wieder gab es in der Vergangenheit die berechtigte Forderung, eine gesetzliche Impfpflicht einzuführen, ohne dass es im Anschluss daran tatsächlich zu verbindlichen Regelungen gekommen wäre.
Auch von der Sächsischen Staatsregierung gingen keinerlei entsprechende Initiativen aus.
Die Linke hingegen hatte bereits am 19. Juli 2006 (!) beantragt (Drs 4/5969), eine Impfpflicht für Kinder entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts als Kassenleistung einzuführen. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Staatsregierung begründete dies in ihrer Stellungnahme damit, dass die rechtlichen Voraussetzungen ausreichend seien. Und wörtlich: “Weitergehender Regelungen, mit denen eine allgemeine Impfpflicht eingeführt wird, bedarf es aus Sicht der Staatsregierung nicht.”
Ob es sich bei den jüngsten Verlautbarungen von Gesundheitsministerin Clauß nun wirklich um einen Sinneswandel handelt, ist so lange fraglich, bis konkrete Taten folgen. Es ist schlicht halbherzig, wenn sie nun lediglich begrüßt, “dass das Bundesgesundheitsministerium Möglichkeiten für eine Impfpflicht prüft”. Ich meine: Es bedarf keiner Prüfung mehr! Dass eine gesetzliche Impfpflicht dringend nötig ist, – und zwar beileibe nicht nur für Masern -, ist längst nachgewiesen. Allein an die Vernunft der Eltern zu appellieren reicht ganz offensichtlich nicht aus. Wer jetzt zögert, handelt fahrlässig und gefährdet die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.
Meine Fraktion wird demnächst erneut einen Antrag einreichen und die Staatsregierung auffordern, umgehend auf Bundesebene zur Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht initiativ zu werden. Dann wird man sehen, ob die Staatsregierung und die sie tragende Koalition wirklich bereit sind, nebulösen Ankündigungen Taten folgen zu lassen.
Drs 4/5969:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=5969&dok_art=Drs&leg_per=4&pos_dok=-1
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