Der Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des sächsischen Kommunalrechts war Gegenstand einer Sachverständigenanhörung in der heutigen Sitzung des Innenausschusses des Sächsischen Landtages. Die Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP sieht umfassende Änderungen im sächsischen Kommunalrecht vor. Mit der Reform soll das Kommunalverfassungsrecht an die Praxis und die Erfahrungen der Kommunen angepasst werden.
Der Gesetzentwurf wurde von den 13 anwesenden Sachverständigen grundsätzlich positiv bewertet. Die Sachverständigen bezeichneten den Entwurf mehrheitlich als sinnvolle Fortschreibung des Kommunalrechts, welches die praktischen Erfahrungen und die anstehenden Herausforderungen berücksichtigt.
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Zu einzelnen Regelungen des sehr umfassenden Gesetzentwurfes wurden einige Hinweise und Anregungen durch die Sachverständigen gegeben, welche nunmehr in Auswertung der Anhörung bewertet werden sollen.
Dazu erklärt Christian Hartmann, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Innenpolitik der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages: “Insgesamt wurde der Gesetzentwurf durch die Sachverständigen sehr begrüßt. Konkrete Hinweise und Anregungen, die durch unterschiedliche Positionen der Sachverständigen begründet waren, werden in Auswertung der Anhörung bewertet und abgewogen. Insbesondere bestanden unterschiedliche Auffassungen zum Gemeindewirtschaftsrecht. Ein Teil der Sachverständigen setzte sich hier für eine Beschränkung ein, während andere Sachverständigen eine Ausweitung forderten. Den Bereich der kommunalen Energieversorgungsunternehmen werden wir uns noch einmal genau anschauen. Gleiches gilt für den Bereich kommunaler Planungsverbände.”
Zudem erklärt Benjamin Karabinski, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: “Die Sachverständigen haben unseren Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Kommunalrechts als modern und anwenderfreundlich gelobt. Besonders freut mich, dass unser Vorschlag, die Hürden für Bürgerbegehren zu senken, positiv bewertet wurde. Wir werden die vorgetragenen Anregungen in den nächsten Wochen abwägen, bevor der Landtag die Novelle des Kommunalrechts im Herbst verabschieden wird.”
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