Petra Köpping, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Kommunalpolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt anlässlich der heutigen Anhörung im Innenausschuss des Sächsischen Landtags zum Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Kommunalrechts: Klare Regelungen für die Kommunen notwendig - Sachverständige bestätigen Bedarf an Nachbesserungen.
“In der heutigen Anhörung zum ?Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Kommunalrechts? wurde deutlich, dass der Gesetzentwurf insbesondere in den Bereichen Gemeindewirtschaftsrecht, Sponsoring und Fraktionsfinanzierung nachgebessert werden muss.
Gerade im Bereich des Gemeindewirtschaftsrechts weist der von der schwarzgelben Koalition vorgelegte Gesetzentwurf eine deutliche Handschrift der FDP auf, indem den Kommunen hier schärfere Restriktionen nach dem Motto ?Privat vor Staat? auferlegt werden sollen. Wichtige Punkte, wie die gemeindewirtschaftliche Betätigung außerhalb der eigenen Gemeindegebietsgrenzen, bleiben dagegen ungeregelt und belassen die Kommunen in einem Zustand der Rechtsunsicherheit. Ebenso wäre es sinnvoll und geboten gewesen, spezielle Regelungen für Wettbewerbsunternehmen zu treffen und so vor allem die energiewirtschaftliche Tätigkeit der Kommunen zu unterstützen. Sachsens Kommunen müssen auch künftig bei ihren Pflichtaufgaben selbst entscheiden können, ob sie unternehmerisch tätig werden und sich gegen eine Privatisierung entscheiden.
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Außerdem wurde deutlich, dass es im Gesetz klare Regelungen für Sponsoring geben muss. Sponsoring kann eine wertvolle Ergänzung der Zusammenarbeit der Kommunen mit Privaten sein, wenn sie transparent erfolgt und nicht darauf gerichtet ist, sich einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bzw. Landräte benötigen dabei aber Rechtssicherheit, was erlaubt ist und was nicht.
Die von der schwarzgelben Koalition angestrebte neue Ausgestaltung der Fraktionsfinanzierung folgt dem Leitgedanken ?ein Schritt vor, zwei Schritte zurück?. Zwar ?sollen? künftig auch Stadtratsfraktionen in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern Haushaltsmittel für Sach- und Personalmittel erhalten. Parallel dazu wird jedoch die bislang verpflichtende Regelung für Kreistagsfraktionen gekippt und ebenfalls in eine Sollvorschrift abgeschwächt. Und die Vorgabe, dass diese Finanzierung ?auskömmlich? sein muss, wurde ebenfalls gestrichen.
Gerade für kleinere Fraktionen bedeutet dies einen immensen Rückschritt, da mit der Neuregelung der Spielraum der Kreistage und Stadträte ins Uferlose ausgedehnt wird. Die Umgestaltung in eine Sollvorschrift wird sicher dazu führen, dass finanziell klamme Kommunen hier als erstes den Rotstift ansetzen oder dazu von der Rechtsaufsicht gezwungen werden. Eine vernünftige Finanzierung der politischen Arbeit in den kommunalen Fraktionen ist damit nicht mehr gewährleistet. Wir fordern daher: Im Gesetz muss eine konkrete, gestaffelte Fraktionsfinanzierung festgeschrieben werden.”
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