Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Sachsen begrüßt den Beschluss der sächsischen Staatsregierung zu den Finanzhilfen für Hochwasser-Betroffene. Als positiv bewertet der Verband, dass das Kabinett diesmal auch Vereine als Empfänger vorsieht. Von der im Juni ausgereichten Soforthilfe waren diese noch ausgeschlossen.
“Es ist ein gutes Ergebnis, dass nach der neuen Richtlinie Hochwasserschäden 2013 nun alle Geschädigten anspruchsberechtigt sind. Denn entgegen der Regelungen zur Soforthilfe im Juni können nun auch Vereine und somit soziale Einrichtungen Hilfsgelder erhalten”, zeigt sich Birgitta Müller-Brandeck, amtierende Landesgeschäftsführerin des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes Sachsen, erfreut. Noch im Juni hatte der Landesverband kritisiert, dass Vereine und soziale Einrichtungen keinen Anspruch auf Soforthilfegelder hatten. Die Berücksichtigung von deren Belange durch die Staatsregierung werte man daher als positive Entwicklung und wichtiges Signal an die Träger der sozialen Arbeit.
Die Hilfsgelder werden in den sozialen Einrichtungen dringend benötigt. Allein bei den Mitgliedsorganisationen des Landesverbandes ist ein Schaden von mehr als 2 Millionen Euro entstanden. “Gleichwohl sind wir froh, dass die Beschädigungen geringer ausfallen als 2002. Damals waren 60 Vereine mit 119 Einrichtungen betroffen. Es entstand ein Gesamtschaden von 5 Millionen Euro. Für die Betroffenen ist es aber auch diesmal wieder schlimm”, sagt die Landesgeschäftsführerin. Gerade kleine Organisationen benötigten jetzt jeden Cent zum Wiederaufbau.
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