Hochwassergeschädigte Unternehmen und Selbstständige können Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten stunden lassen. "Ich empfehle betroffenen Unternehmen und Selbstständigen, sich an ihre jeweilige Krankenkasse zu wenden. Die Krankenkassen habe ich heute gebeten, diese Anträge rasch und wohlwollend zu bearbeiten", sagte Gesundheitsministerin Christine Clauß heute in Dresden.
Für Beschäftigte in Kurzarbeit hat der Bund die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum von drei Monaten zugesagt. Auf die Pressemitteilung der Bundesregierung www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/kurzarbeitergeld-flut-2013-06-12.html;jsessionid=014CE711BE77D88E168A9F1EDD1F3794 wird verwiesen.
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