Gemeinnützige Vereine und soziale Einrichtungen erhalten keine Soforthilfen für Hochwassergeschädigte durch den Freistaat. Der Paritätische Sachsen sieht hierin eine nicht hinzunehmende Ungleichbehandlung. So bleiben beispielsweise Kitas und Pflegeeinrichtungen von der Vergabe der Soforthilfegelder ausgeschlossen.

“Aktuell sind uns aus dem Verbandsbereich 30 sächsische Einrichtungen bekannt, die vom Hochwasser beschädigt wurden und ihre Angebote für Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen nicht mehr oder nur eingeschränkt erbringen können. Das diese Einrichtungen und Vereine keine Soforthilfe erhalten, ist mir nicht verständlich”, kritisiert Birgitta Müller-Brandeck, amtierende Landesgeschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachsen. In der Richtlinie zur Vergabe von Soforthilfen für Hochwassergeschädigte des sächsischen Wirtschaftsministeriums werden Vereine und soziale Einrichtungen nicht berücksichtigt.

“Gerade für kleine Vereine sind die Zerstörungen an den Einrichtungen von existentieller Natur. Die Soforthilfe von 1500 Euro kann zumindest ein kleiner Anstoß der Hoffnung sein. Noch zynischer finde ich es, wenn Trägern mit über 200 Beschäftigten die Soforthilfe mit der Begründung verwehrt wird, sie seien kein Kleines oder Mittleres Unternehmen. Wir haben einen Brief an den Ministerpräsidenten geschrieben in dem wir ihn auffordern, die Ungleichbehandlung von geschädigten Vereinen und sozialen Unternehmen schnellstmöglich zu korrigieren”, so die Landesgeschäftsführerin.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Trotz der Rückmeldungen der Mitglieder des Landesverbandes zu den Hochwasserschäden lässt sich noch keine abschließende Schadenssumme benennen. “Wir hoffen, nicht wieder auf den Wert von 2002 zu kommen”, ist die Landesgeschäftsführerin zuversichtlich. Damals entstand ein Schaden von rund 5 Millionen Euro in 119 Einrichtungen der sächsischen Mitgliedsorganisationen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen hat ein Spendenkonto eingerichtet. Mit den Geldern soll der schnelle Wiederaufbau sozialer Angebote unterstützt werden.

Stichwort: Hochwasser
Kontonummer: 35 40 207
Bankleitzahl: 850 20 500
Kreditinstitut: Bank für Sozialwirtschaft

Den Brief an den Ministerpräsidenten unter:
http://parisax.de/www/cms/upload/Service/Pressemitteilungen/13-06-18_Anschreiben_Ministerpraesident_Soforthilfe_Hochwasser.pdf

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