Die Soforthilfe zur finanziellen Unterstützung für vom Juni-Hochwasser 2013 direkt betroffenen Unternehmen, die das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 6. Juni beschlossen hatte, kann ab Mittwoch (12. Juni) bis zum 25. Juni beantragt werden. Sie beträgt je betroffenes Unternehmen grundsätzlich 1.500 Euro. Abweichend davon können kleine und mittlere Unternehmen die Soforthilfe für jede geschädigte Betriebsstätte erhalten.
Das Geld ist zur sofortigen Auszahlung vorgesehen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Stadtgebiet von Leipzig haben und deren Sitz oder Betriebsstätte vom Juni-Hochwasser 2013 geschädigt ist. Empfänger sind weiterhin Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich Wein-, Obst- und Gartenbau sowie der Aquakultur und der Binnenfischerei. Eine Schädigung liegt vor, wenn Gebäude oder Grundstücke sowie das Anlage- oder Umlaufvermögen durch Oberflächenwasser überflutet wurden und dadurch Sachschäden entstanden sind.
Für die Auszahlung ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Das Antragsformular ist in allen Bürgerämtern der Stadt Leipzig erhältlich. Darüber hinaus ist dieses unter der Homepage www.leipzig.de abrufbar.
Die Auszahlung der Soforthilfe erfolgt ausschließlich in der
Stadtkasse
Technisches Rathaus, Haus B
Prager Straße 118 -136
04317 Leipzig
im Zeitraum vom 12. bis einschließlich 25. Juni zu folgenden Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Der Antragsteller hat seinen gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument zur Feststellung seiner Identität sowie die im Antrag angegebenen Nachweise vorzulegen.
Bei Antragstellung durch eine nicht in der Gewerbeanmeldung, nicht im Handelsregister bzw. nicht in der Anmeldung des Finanzamtes genannten Person muss der Antragsteller in jedem Fall eine Vollmacht des Unternehmens zur Abholung der Sofortzahlung vorweisen.
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