Zur Landtagsdebatte über den Antrag der Linken "Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes vom 9. März 2013 für die sächsische Beamten- und Richterschaft übernehmen" (Landtags-Drucksache 5/11734) erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Klaus Bartl: Beamte dürfen nicht streiken - deshalb müssen wir als Landtag ihre berechtigten sozialen Interessen vertreten, wenn die von den Dienstherren in der Regierung missachtet werden.

Bekanntlich sind wir nicht die größten Fans des Berufsbeamtentums, müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass auch nach sächsischer Verfassungslage die Ausübung hoheitlicher Befugnisse im Regelfall in die Hände von Berufsbeamten gelegt worden ist.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Daher kann es nicht sein, dass der Polizistin oder dem Justizwachtmeister die angemessene Alimentation vorenthalten wird. Mit der ersatzlosen Streichung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) für Beamtinnen und Beamte droht bereits eine verfassungsrechtlich bedenkliche Abkopplung der Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst. Mit der weder zeitgleichen noch – unseres Erachtens – inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses vom 9. März setzt sich diese fatale Entwicklung fort. Eine Besoldungsanpassung nach dem Prinzip des Gnadenerweises widerspricht dem Geist eines modernen sozialen Rechtsstaates.

Insofern bestätigt die schwarz-gelbe Koalition mit der Ablehnung unseres Antrages, dass mit ihr kein Staat zu machen ist. Wer einen belastungsfähigen bürgernahen öffentlichen Dienst mit motivierten Staatsdienern will, darf nicht diejenigen diskriminieren, die in besonderer Weise dem Gemeinwesen zur Loyalität verpflichtet sind. Was im Übrigen völlig offen bleibt: Wollen Staatsregierung und Koalition die Tarifanpassung auch auf die Richterschaft übertragen – und auf welchem Weg? Dazu schweigen Finanz- und Justizminister bisher.

Landtags-Drucksache 5/11734:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11734&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1

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