"Mit uns ist ein Wegzug des 5. Strafsenates des Bundesgerichtshofes aus Leipzig nicht zu machen", sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Marko Schiemann heute im Sächsischen Landtag. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP haben die Abgeordneten heute im Parlament einstimmig bestätigt. Darin spricht sich die Koalition klar für den Erhalt des Strafsenates in Leipzig und damit die Stärkung des Gerichtsstandortes der Messestadt aus.
Im April dieses Jahres hatte der Präsidenten des Bundesgerichtshofes Prof. Klaus Tolksdorf gefordert, dass der Leipziger Senat nebst Dienststelle des Generalbundesanwaltes nach Karlsruhe verlegt werden soll. Nach Auffassung des CDU-Rechtsexperten eine völlig absurde Forderung.
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …
“Nach der Wiedervereinigung wurde von Bundestag und Bundesrat die Unabhängige Föderalismuskommission eingesetzt, die Vorschläge für eine ausgeglichene Verteilung von Einrichtungen des Bundes in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der neuen Länder machen sollte. Im Ergebnis hat der Deutsche Bundestag am 26. Juni 1992 mit deutlicher Mehrheit beschlossen, den 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes sowie die Dienststelle des Generalbundesanwalts von Berlin nach Leipzig zu verlegen.
Hierdurch und mit dem Umzug des Bundesverwaltungsgerichts wurde der besonderen Geschichte Leipzigs als Justizstandort Rechnung getragen, denn Leipzig war von 1879-1945 das Zentrum und Mittelpunkt der Rechtsprechung in Deutschland.
Man sollte diese Frage aber nicht nur auf einem geschichtlichen Aspekt reduzieren. Entscheidender ist wohl die Symbolwirkung. Der Umzug von Teilen des Bundesgerichtshofes nach Leipzig symbolisierte für die Menschen, vor allem hier in Sachsen, dass Zusammenwachsen der “alten” und “neuen” Länder. Es ist von nicht zu unterschätzender Wirkung, dass das höchste deutsche Zivilgericht zumindest einen Dienstsitz in den neuen Ländern hat. Dies ist letztlich für die Menschen in den neuen Ländern auch eine Frage der Gerechtigkeit.
Keine Kommentare bisher