Derzeit berät der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss, trotz der angespannten Hochwassersituation, in der Dresdner Dreikönigskirche über die Aufnahme eines strikten Neuverschuldungsverbotes in die Sächsische Verfassung. Mit der von den Fraktionen von CDU, FDP, SPD und Bündnis90/Die Grünen derzeit angestrebten Verfassungsänderung würden die vom Grundgesetz ab 2019 vorgeschriebenen Regeln frühzeitig und in einer verschärften Form zur Anwendung kommen.
“Durch die vorzeitige und besonders stringente Anwendung des vom Bund vorgeschriebenen Neuverschuldungsverbotes wird, nach Meinung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), in Zukunft eine schnelle und vor allem effektive Krisenbekämpfung verhindert. Die engen Grenzen für eine Kreditaufnahme können darüber hinaus bei einer länger andauernden Krise zu deren Verschärfung statt zu deren Linderung führen.” erläutert Bernd Hahn, Sprecher der KSS die Bedenken der landesweiten Studierendenvertretung.
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …
Unter Einbeziehung der Prognosen des Finanzministeriums zur Entwicklung des Sächsischen Staatshaushaltes droht dem Freistaat Sachsen in den kommenden Jahren ohne die Erschließung neuer Einnahmequellen eine Budgetschrumpfung von bis zu 20 %. Da Bildungsausgaben – sowohl für Schule als auch für Hochschule – die größten Ausgabepositionen des Freistaates sind, werden hier verstärkte Kürzungen unausweichlich sein.
“Die KSS lehnt eine Fixierung des Neuverschuldungsverbotes in der Verfassung des Freistaates Sachsen, sowie die daraus resultierenden Kürzungen im Bildungsbereich mit Nachdruck ab!” so Hahn weiter über die Position der KSS zum Neuverschuldungsverbot.
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