Gut sieben Stunden hat die heutige öffentliche Expertenanhörung zur Änderung der Sächsischen Verfassung gedauert. Im Ergebnis der Anhörung erklären Klaus Bartl, Obmann der Fraktion Die Linke im Landtagsausschuss für Verfassung und Recht und Sebastian Scheel, finanz- und haushaltpolitischer Sprecher der Linksfraktion: Die Anhörung hinterlässt eine Menge offener Fragen zur Eindeutigkeit der Verfassungsneuregelungen und insbesondere teils deutliche Widersprüche zwischen Gesetzeswortlaut und Gesetzesbegründung.
Schon deshalb bedarf der Gesetzentwurf jetzt einer sehr gründlichen Beratung in den beauftragten Ausschüssen. Ein Vorgehen nach dem Prinzip “Augen zu und durch”, ist der falsche Weg. Und zu suggerieren, dass es sich um einen “in Stein gemeißelten Kompromiss” handeln würde, ist zudem verfassungsrechtlich riskant.
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …
Wir haben begründete Zweifel, dass sich das ambitionierte Zeitmodell zur Verabschiedung des Gesetzes durchhalten lässt und die bisher praktizierte Hoppla-Hopp-Methode die richtige ist.
Da zudem ein Teil der Abgeordneten und Sachverständigen aufgrund der Hochwasserkatastrophe gar nicht an der Anhörung teilnehmen konnten, behalten wir uns zunächst vor, allen geladenen Experten weitere schriftliche Fragen zu stellen, um danach den weiteren Umgang mit dem Gesetzentwurf in der Fraktion zu beraten.
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