Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Petitionsverfahren stärken. Dazu hat sie den Gesetzentwurf "Gesetz zur Stärkung des Rechts der Bürgerinnen und Bürger im Petitionsverfahren" eingereicht. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs war am 16. Mai.
“Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnen, ihren Petition mehr Gehör zu verschaffen”, erklärt Miro Jennerjahn, Obmann der Fraktion im Petitionsausschuss. Nach dem Beispiel des Bundestags soll bei Sammel- oder Massenpetitionen ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf eine öffentliche Anhörung der Petition im Petitionsausschuss bestehen. Dazu schlagen wir in Sachsen die Schwelle von mindestens 2.500 Personen vor, die die Petition unterstützen. Bei Missbrauch dieses Rechts kann der Ausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder der Anhörung widersprechen.”
“Bislang liegt es nach Paragraf 7, Absatz 1 des Gesetzes über den Petitionsausschuss im Ermessen des Ausschusses, ob der Petent, eine Auskunftsperson oder Sachverständige zu einer Petition angehört werden. Wir halten es im Sinne einer beteiligungsorientierten politischen Kultur für wichtig, dass bei einem nachgewiesenen öffentlichen Interesse an einer Petition, die Rechte der Petenten gegenüber dem Petitionsausschuss gestärkt werden”, erläutert der Abgeordnete die Initiative.
Im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist dieses Vorgehen gang und gäbe. Eine öffentliche Anhörung findet hier statt, wenn eine Petition mindestens 50.000 Unterstützer hat. “Was im Bund gute Praxis ist, sollte nun auch in Sachsen umgesetzt werden”, fordert Jennerjahn.”
Bisher hat es nur im Jahr 2010 (rigide Haushaltskürzungen der CDU/FDP-Koalition) mehr als vier Sammel- oder Massenpetitionen an den Sächsischen Landtag gegeben, die mehr als 2.500 Petenten hatten. Eine Überlastung des Petitionsausschusses ist darum nicht zu befürchten.
Auflistung der Petitionen mit mehr als mehr als 2.500 Petenten im Zeitraum 2002-2012
www.gruene-fraktion-sachsen.de/d32c1fcd.l
Grüner Gesetzentwurf ‘Gesetz zur Stärkung des Rechts der Bürgerinnen und Bürger im Petitionsverfahren’ (Drs 5/11857)
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11857&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1
Keine Kommentare bisher