Zur heutigen Beschlussfassung zum Gesetz zur Bereinigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege erklärt Dr. Stephan Meyer, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion vor dem Plenum: "Alle Arbeit an diesem Gesetz steht aus unserer Sicht unter der Prämisse, dass unsere Generation verpflichtet ist, Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen für die künftigen Generationen zu erhalten und zu schützen."
Bereits frühzeitig wurden neben Behörden und öffentlichen Planungsträgern auch berufsständige, landesweit tätig Interessenvertretungen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft einbezogen, ebenso Gemeinden, deren Belange berührt werden können, sowie die anerkannten Naturschutzvereinigungen. “Deren inhaltlich wertvollen Stellungnahmen flossen in die Verordnungsentwürfe mit ein”, so Meyer.
Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP hatten nach der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft einige Änderungen am Gesetzesentwurf der Staatsregierung vorgenommen: “So haben wir eine deutliche Aufwertung des Ökokontos vorgenommen, welches die Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft sachgerechter und flexibler regeln soll”, sagte Meyer. Zudem werden die Eigentümer durch eine bessere Beteiligung bei Naturschutzverfahren in ihren Rechten gestärkt. Auch die Biotopvernetzung wurde wieder im Gesetz verankert, mit dem Ziel eine räumlich ausgewogene Verteilung anzustreben und vorhandene Biotopvernetzungsstrukturen, insbesondere Wald, Waldsäume, Alleen, Fließgewässer, soweit möglich, zu berücksichtigen. Zudem wurde eine klare Aufgabenbeschreibung für die Landschaftspflegeverbände vorgenommen, deren wichtigen Aufgaben im Gesetz verankert und damit insgesamt aufgewertet worden sind.
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“Es sollte deutlich geworden sein, dass die Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes die bewährten Bestandteile fortführt, gleichermaßen aber auch Spielräume zu Vereinfachung nutzt und dazu beiträgt, dass durch die Einbeziehung vieler gesellschaftlicher Akteure die Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen erhöht wird”, sagte Meyer abschließend.
Die Gesetzesnovelle wurde mehrheitlich vom Landtag verabschiedet.
Zum Hintergrund: Mit der durch die Koalitionsfraktionen CDU und FDP vorgelegten Novelle zum Sächsischen Naturschutzgesetz erfolgt in erster Linie eine Anpassung an das im März 2010 in Kraft getretene Bundesnaturschutzgesetz. Nach der Föderalismusreform ist es dem Freistaat Sachsen nicht mehr erlaubt, bestimmte Regelungen landesspezifisch umzusetzen.
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