In einer Sondersitzung hat der Sächsische Landtag heute über die Aufnahme eines Neuverschuldungsverbotes in die Verfassung beraten. Dazu muss erstmals seit 1992 die Sächsische Verfassung geändert werden. Der Antrag "Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen zum Verbot der Neuverschuldung" wurde gemeinsam von den Fraktionen von CDU, FDP, SPD, und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht.
“Mit dieser Einigung schreiben wir in Sachsen Verfassungsgeschichte”, sagte Steffen Flath, Vorsitzender der CDU-Fraktion, heute im Landtag.
“Auch wenn sich die Sächsische Verfassung bewährt hat, ist eine Änderung notwendig, da der darin geregelte Umgang mit Schulden noch der Ausgabe-Philosophie der 70er Jahre in der alten Bundesrepublik entspricht, die den Wohlstand und die ständig wachsenden Ansprüche finanzieren sollte. Ein verhängnisvoller Weg, der auch in die heutige Schuldenkrise führte”, so Flath weiter. Der Fraktionsvorsitzende bedankte sich bei allen, die an den Verhandlungen in den vergangenen 13 Monaten beteiligt waren.
“Gemeinsam haben wir hier in Sachsen Enormes geleistet. Die Änderung der Verfassung ist eine beispielgebende Antwort auf die gegenwärtige globale Schuldenkrise.” Flath betonte außerdem, dass die Verfassungsänderung auch für die Kommunen keine Nachteile bringt. “Der erzielte Kompromiss wird logischerweise auch zu einer Standard-Bremse der staatlichen Ebene in Sachsen führen. Das kann für die Kommunen ein Segen sein.”
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Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Jens Michel, betonte in seiner Rede, dass mit einer Verfassungsänderung die Neuaufnahme von Krediten zwar grundsätzlich nicht gestattet ist, es jedoch einige Ausnahmen gibt. “An eine Kreditaufnahme soll im Freistaat Sachsen erst wieder ab einer massiven negativen konjunkturellen Entwicklung gedacht werden. Bei einem Absinken der Steuereinnahmen um drei Prozent oder mehr kann an eine Kreditaufnahme gedacht werden.
Diese Kreditaufnahme wäre, bei einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament auf maximal 99 Prozent gedeckelt. Gleiches gilt bei der Ausnahme vom Neuverschuldungsverbot bei “Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituation”. Des Weiteren besteht darüber Konsens, dass sich der Freistaat nicht auf Kosten der Kommunen entlasten will, um das Neuverschuldungsverbot einhalten zu können. So soll verfassungsrechtlich verankert werden, einen Mehrbelastungsausgleich für die Kommunen auch dann zu leisten, wenn freiwillige Aufgaben in Pflichtaufgaben umgewandelt werden”, so Michel.
Marko Schiemann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion betonte in seiner Rede den Wert einer Verfassung. “Jede Verfassung ist das rechtliche Fundament eines Staates. Deshalb ändert man eine Verfassung nicht einfach so nach Modernität, Zeitgeist oder Parteikalkül, sondern nur im Ausnahmefall. Diese besonderen Umstände liegen mit diesem Verfassungsänderungsgesetz auch vor, da uns das Grundgesetz ohnehin ab 2020 verpflichtet, keine neuen Schulden mehr aufzunehmen.”
Gleichzeitig betonte der CDU-Verfassungsexperte nochmals, dass der Freistaat mit der geplanten Verfassungsänderung seinen Pflichten gegenüber den Kommunen nach wie vor gerecht wird. “Sämtliche Grundsätze der Ausgleichspflicht zwischen dem Freistaat und den Städten und Gemeinden sowie den Landkreisen bleiben erhalten. Auch die Regelungen beim Finanzausgleichgesetz bleiben unverändert. Damit werden wir in Sachsen eine rechtlich sichere und moderne Verfassung haben, die auf das Wohl der Menschen ausgerichtet ist.”
Nach der heutigen 1. Lesung wird es am 5. Juni dieses Jahres eine Anhörung im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss des Landtages geben. Am 3. Juli soll dann der Ausschuss das Verfassungsänderungsgesetz beschließen. In der letzten Sitzung des Sächsischen Landtages vor der Sommerpause sollen dann die Abgeordneten aller Fraktionen abschließend über die Verfassungsänderung abstimmen. “Damit wäre der 10. Juli 2013 ein richtig guter Tag für Sachsen”, so Steffen Flath abschließend.
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