Der Umstellungstermin für die Kleinkläranlagen (31.12.2015) erhitzt nicht nur im Landkreis Leipzig die Gemüter. Sachsenweit müssen etwa 80.000 Anlagen umgestellt werden. Viele Bürgerinnen und Bürger fürchten, dass enorme Kosten auf sie zukommen werden. Die Abwasserentsorgung sei eine kommunale Pflichtaufgabe und diese hätten die Zweckverbände zu erfüllen, hieß es bis dato immer aus dem sächsischen Umweltministerium.
“Die schlechte Finanzausstattung der Zweckverbände und falsche Anreize in der Förderpolitik haben in der Vergangenheit aber dazu geführt, dass die Bürgerinnen und Bürger die Aufgabe der Abwasserbeseitigung selbst übernehmen mussten”, erklärt die Landtagsabgeordnete Petra Köpping (SPD). Das Umweltministerium habe nun zwar reagiert und die Förderbedingungen so geändert, dass Kommunen und Zweckverbände in die Lage versetzt werden, Kleingruppenkläranlagen in öffentlicher Trägerschaft betreiben zu können.
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“An der Fristsetzung für die Umstellung wurde allerdings nichts geändert”, sagt Petra Köpping. Dabei erfordere die Errichtung von Gruppen-und Kleinkläranlagen in öffentlicher Trägerschaft einen enormen Zeitaufwand. Gespräche müssten geführt, Rechtsfragen geklärt, Betreibermodelle entwickelt und Abwasserbeseitigungskonzepte überprüft werden. “Die sächsische Regierung handelt hier sehr unüberlegt und zum Nachteil der Bevölkerung im ländlichen Raum, die besonders von den Kosten der Umstellung betroffen ist. Es ist höchste Zeit, dass sich der Umweltminister für Ausnahme-und Härtefallregelungen stark macht, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht mit diesem Problem alleine gelassen werden”, fordert die Politikerin.
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