Zu den heute im Landtag abschließend behandelten Entwürfen des "Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und des Strafarrests im Freistaat Sachsen sowie zur Änderung weiterer Gesetze" und des "Gesetzes über den Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Freistaat Sachsen" erklärt Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: "Nachdem das alte Strafvollzugsgesetz des Bundes fast 30 Jahre alt war, ging die Gesetzgebungskompetenz darüber im Jahre 2006 auf die Länder über.
Sachsen hat nun diese Chance genutzt – für eines der modernsten Strafvollzugsgesetze, das vorbildhaft unter den deutschen Bundesländern ist.
An allererster Stelle des Strafvollzugs in Sachsen steht künftig das Ziel der Resozialisierung. Der Strafvollzug richtet sich nun mit oberster Priorität danach aus, jeden einzelnen Häftling optimal auf ein Leben nach der Entlassung vorzubereiten, um einen Rückfall in die Kriminalität zu verhindern. Dies ist schließlich auch die größte Anforderung, die die Gesellschaft an das Ergebnis einer Haftstrafe stellt: die Verhinderung neuer Straftaten.
Wir setzen dabei auf individuell auf jeden Gefangenen abgestimmte Maßnahmen des Strafvollzugs. Denn jeder Gefangene ist anders, jeder hat eine andere kriminelle Biographie. Beispielsweise kann jeder Gefangene eine auf ihn und seine Probleme abgestimmte Therapie erhalten – wegen psychischer Probleme beispielsweise oder wegen einer Drogensucht. Denn die eine pauschalisierte Therapie, die alle Straftäter wieder zu gesetzestreuen Bürgern macht, kann es selbstverständlich nicht geben.
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …
Um die sozialen Kontakte ins Leben außerhalb des Strafvollzugs nicht abbrechen zu lassen, liberalisieren wir die Besuchsrechte. Künftig wird die Mindestbesuchszeit, die jedem Gefangenen zusteht, von zwei auf vier Stunden pro Monat erhöht. Je nach Führung des Gefangenen können im Einzelfall Besuchszeiten darüber hinaus gewährt werden, darunter auch Langzeitbesuche, die ohne Überwachung stattfinden können. Weiterhin werden die Möglichkeiten erweitert, den Gefangenen in Einzelfallentscheidungen Ausgang zu gewähren.
Zu einem erfolgreichen Start ins neue Leben gehört es auch, verschuldeten Entlassenen eine finanzielle Perspektive aufzuzeigen. Deshalb gibt es in den Justizvollzugsanstalten eine Schuldnerberatung, die im laufenden Doppelhaushalt erstmals finanziell untersetzt worden ist.
Umstritten war die Streichung der Arbeitspflicht in unserem neuen Gesetz. Wir haben uns dafür entschieden, weil ‘Zwangsarbeit’ weder juristisch noch vom Gedanken der Resozialisierung her noch in die heutige Zeit passt. Vielmehr sollen die Gefangenen motiviert werden, freiwillig einer Arbeit im Justizvollzug nachzugehen. Dies ist aus unserer Sicht für die Entwicklung des Gefangenen deutlich wirkungsvoller als ein Zwang.
Das Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung schließlich passt den rechtlichen Rahmen an die Vorgaben der obersten Rechtsprechung an – wir haben einen akzeptablen Kompromiss zwischen dem strikten Schutz der Öffentlichkeit und den Rechten der Sicherungsverwahrten gefunden.”
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