Zum heute abschließend im Landtag beratenen "Gesetz zur Bereinigung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege" erklärt Mike Hauschild, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: "Mit dem neuen Naturschutzgesetz wird das private Engagement gestärkt.
Durch eine bessere Handhabbarkeit des Ökokontos können sich zukünftig Privatanbieter von Ausgleichsmaßnahmen noch stärker in die Aufwertung der sächsischen Landschaft einbringen. Das Gesetz stärkt die Privatinitiative, denn Grundstückseigentümer sollen auch zukünftig bevorzugt durch vertragliche Vereinbarungen an der Umsetzung der Naturschutzmaßnahmen mitwirken.
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …
Besonderes Anliegen der FDP-Fraktion war die Stärkung der Mitwirkungsrechte privater Interessensvereinigungen bei Unterschutzstellungen: Vor Erklärung von Teilen der Natur als Schutzgebiet werden zukünftig auch die berufsständigen Interessenvertretungen angehört.
Das neue Gesetz stärkt also die Eigentümer und verringert Bürokratie. Es schafft Raum für den wichtigen privaten Naturschutz. Mit Genehmigungsfiktionen, Beteiligungsrechten privater Interessensvertretungen und der Einschränkung der Enteignung auf zwingende Maßnahmen stellt das neue Gesetz ein schlankes und effizientes Instrumentarium für den Naturschutz bereit.”
Das “Gesetz zur Bereinigung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege” im Internet: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11822&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=-1
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