Die Landtagsabgeordnete Petra Köpping (SPD) kritisiert die von der Staatsregierung vorgelegte Novelle des Sächsischen Wassergesetzes. An der umstrittenen Umstellungsfrist für die Kleinkläranlagen zum 31.12.2015 hält die Regierung nach wie vor fest. "Viele Bürgerinnen und Bürger sprechen mich deswegen an", erklärt Petra Köpping.
Es sei für sie unverständlich, dass sich die Regierung in dieser für viele Menschen so wichtigen Angelegenheit nicht bewege. Man orientiere sich nicht an umweltpolitisch sinnvollen und für den Bürger bezahlbaren Lösungen, sondern stelle den Umstellungstermin in den Mittelpunkt der sächsischen Abwasserpolitik. Zwar wurden inzwischen einige Förderbedingungen geändert, doch diese lösen das Problem nicht ansatzweise. Eine große Ungleichbehandlung bestehe beispielsweise bei städtischen und ländlichen Anlagen. Auf dem Land erfolge die Ausreichung von Fördermitteln für den Bau von Kläranlagen als Kredit und nicht, wie in der Stadt, als Zuschuss. Auch beträfe diese Verbesserung nur die Finanzierung von Gruppen-oder Ortskläranlagen, die in öffentlicher Trägerschaft gebaut und betrieben werden. Für Betreiber von Kleinkläranlagen ändere sich rein gar nichts.
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Die Regierung müsse sich darüber im Klaren sein, dass die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum auf Unterstützung warten. Man könne nicht permanent den Druck aus Dresden mit Hilfe einer Umstellungsfrist erhöhen und die Menschen vor Ort mit den oft auch finanziell sehr belastenden Problemen alleine lassen.
Dabei könne schon rein technisch die Frist nicht eingehalten werden, da die benötigten 80.000 Anlagen nicht geliefert werden können. Die SPD-Landtagsfraktion vertritt den Standpunkt, dass Abwasserbeseitigung eine kommunale Pflichtaufgabe sei. Die schlechte Finanzausstattung der Zweckverbände und falsche Anreize in der Förderpolitik hätten in der Vergangenheit dazu geführt, dass einige Bürger die Abwasserbeseitigung selbst übernehmen mussten. Es müsse nun der Rahmen geschaffen werden, in dem sich die Betroffenen vor Ort auf machbare Konzepte und Modelle verständigen können. Und unabhängig von einer Fristverlängerung sollten auch Ausnahme- und Härtefallregelungen entworfen werden.
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