Am kommenden Sonntag, den 26.Mai, jährt sich die Einführung des sogenannten Asylkompromisses zum 20. Mal. "Diese Grundgesetzänderung durch die Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP mit Zustimmung der SPD-Opposition stellte eine faktische Abschaffung des Rechtes auf Asyl dar", so Freya-Maria Klinker, MdL und Mitglied des Landesvorstandes der sächsischen Linken.
“Seitdem genießen politisch Verfolgte nur noch dann Asyl, wenn sie entweder nicht aus einem sogenannten “sicheren Herkunftsstaat” kommen – welche das sind, wird per Bundesgesetz definiert – oder über einen “sicheren Drittstaat” einreisen. Deutschland ist als europäisches Binnenland allerdings von “sicheren Drittstaaten” eingeschlossen, was dazu führt, dass nur noch die Möglichkeit der Einreise mit dem Schiff oder dem Flugzeug bleibt.
Doch auch dafür hat man in der neuen Asylgesetzgebung für Abhilfe gesorgt: Mit der Einführung des sogenannten Flughafenverfahrens. Dieses ermöglicht rechtsstaatlich bedenkliche Schnellverfahren und somit beschleunigte Abschiebungen.
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …
1993 wurde auch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt, das Asylsuchende zu Menschen dritter Klasse degradiert, da es erstmals Personengruppen definierte, die im Falle der Hilfebedürftigkeit keine Leistungen der Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, sondern nur erheblich geringere Leistungen. Und diese Hilfebedürftigkeit wird durch Arbeitsverbote regelrecht geschaffen.
All diese Regelungen dienen der Abschreckung, denn leider gelten Flüchtlinge im gesellschaftlichen Mainstream eher als potenzielle Gefahr für die Innere Sicherheit oder als Belastung der Sozialsysteme, denn als Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen.
Dem Asylkompromiss voraus gegangen waren die pogromartigen Ausschreitungen von Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen, die Morde von Mölln. Es folgten die tödlichen Brandanschläge von Solingen und anderen Orten. Die Täter waren nicht nur überzeugte Neonazis. Rückendeckung bekamen sie aus der Mitte der Gesellschaft und der (verfassungs-)gebenden Mehrheit der Politik. Heute ist das Grundrecht auf Asyl bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt und das Asylbewerberleistungsgesetz vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden. Dennoch kommen immer noch Flüchtlinge nach Deutschland. Und viele setzen sich gegen unmenschliche Behandlung hierzulande zur Wehr.
Die Linke Sachsen unterstützt die antirassistischen Proteste anlässlich des 20. Jahrestages der Einführung der faktischen Abschaffung des Asylrechtes. Wir solidarisieren uns mit den Forderungen der Flüchtlingsproteste nach Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Residenzpflicht. Wir setzen uns auf Bundesebene für die vollständige Wiederherstellung des Grundrechts auf Asyl nach Art. 16 GG alt “Politisch Verfolgte genießen Asylrecht” und die Gleichbehandlung aller Flüchtlinge ein. Wir verwehren uns dagegen, bestimmte Menschengruppen, die hier Schutz vor Diskriminierung suchen, von vornherein unter den Generalverdacht des sogenannten Asylmissbrauchs zu stellen. Weil die heutige Asyldiskussion in weiten Teilen an die Debatten vor 20 Jahren erinnern, konstatieren wir: Rassismus ist leider Alltag und muss deshalb jeden Tag bekämpft werden.”
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