Aus Sicht vieler Deutschen weisen die Wahllokale im Jahr der Bundestagswahl zahlreiche Hürden für Menschen mit und ohne Behinderung auf. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Aktion Mensch. Nur rund 10 Prozent der Befragten, die regelmäßig ins Wahllokal gehen, gaben an, dass dieses barrierefrei sei.

Am häufigsten wurden von den Befragten fehlende Behindertentoiletten (37 Prozent), fehlende Sitzgelegenheiten zum Ausruhen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung (34 Prozent) sowie der erschwerte Zugang zum Wahllokal aufgrund von Treppenstufen (31 Prozent) genannt. “Auch im Wahljahr 2013 verhindern zahlreiche Hürden, dass Menschen mit Behinderung zur Wahl gehen oder aktiv an politischen Prozessen teilhaben.

Dabei zeigt unsere Umfrage ganz deutlich, dass sie sich politisch engagieren und informieren wollen”, sagt Aktion Mensch-Vorstand Armin v. Buttlar. Rund 95 Prozent der Befragten mit Behinderung gaben an, regelmäßig an Wahlen teilzunehmen. Die zahlreichen Barrieren im Wahllokal haben jedoch Auswirkungen: Während 73 Prozent der Menschen ohne Behinderung regelmäßig ihre Stimme im Wahllokal abgegeben, sind es bei den Menschen mit Behinderung lediglich 58 Prozent.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Europäischer Protesttag 5. Mai: Recht auf politische Partizipation eingefordert

Die Aktion Mensch führte die Umfrage anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai durch. Dass Menschen mit Behinderung sich politisch beteiligen, ist eines der zentralen Anliegen des diesjährigen Protesttages. Zahlreiche Aktivisten fordern mit rund 550 Aktionen bundesweit dazu auf, Hürden bei der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung abzubauen.

Barrierefreiheit bei der Wahl und während der Wahlperiode

Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen zum Beispiel die Teilnahme an der Wahl erleichtert wird, indem Hürden beseitigt werden. Hürden können beim Zugang zum Wahllokal bestehen, wenn keine Rampen für Rollstuhlfahrer vorhanden sind. Die Wahlunterlagen selbst sind zudem für viele nicht nutzbar: Menschen mit Lern- oder Leseschwierigkeiten benötigen Wahlunterlagen in Leichter Sprache, für Blinde oder Menschen mit Sehbehinderung müssen Wahlschablonen zur Verfügung gestellt werden. Wahlhelfer können Menschen mit Behinderung bei der Wahl vor Ort unterstützen und zum Beispiel in der Wahlkabine assistieren oder die Unterlagen erklären. Oftmals scheitert die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung aber bereits an fehlenden oder nicht verständlichen Informationen zu Parteien, Programmen und politischen Debatten im Vorfeld: Es bedarf der nötigen Informationen in Braille-Schrift, Leichter Sprache und Gebärdensprache, damit Menschen mit Behinderung ihr Recht auf politische Partizipation wahrnehmen können.

www.aktion-mensch.de

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