Zu den heutigen bundesweiten Protesten gegen das vom Bundestag verabschiedete Bestandsdatenauskunftsgesetz, mit dem Bundeskriminalamt, Geheimdienste und Polizei Zugriff auf Zugangssicherungscodes wie PIN und PUK bei Handys und die IP-Nummer des Internetnutzers erhalten sollen, erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag:

“Leider nutzt die “ganz große Koalition aus CDU/FDP und der SPD” das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 24. Januar 2012 mal wieder nicht für eine Einschränkung der Eingriffe in das grundrechtlich geschützte Kommunikationsgeheimnis, sondern für eine Ausweitung der Befugnisse der sogenannten “Sicherheitsbehörden”.

Auch die schwarzgelbe Regierungskoalition in Sachsen unterstützt diesen Schritt in Richtung “gläserner Bürger”. Dies hat eine mündliche Frage von mir im Plenum des Landtags ergeben.”

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

“Neben Kommunikationsverbindungsdaten und Bestandsdaten wie Name, Adresse und Geburtsdatum sollen die Provider jetzt auch Zugangssperren für elektronische Kommunikationssysteme und die jeweilige IP-Adresse den “Sicherheitsbehörden” mitteilen. Dafür werden keinerlei Eingriffsschwellen vorgesehen, so soll die Abfrage auch zur Aufklärung bloßer Ordnungswidrigkeiten möglich sein!”

“Die Erfahrungen des “Handygate Dresden 2011″ zeigen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft Befugnisse ausufernd zu massenhaften Eingriffen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung missbrauchen und der Richtervorbehalt sowie die Benachrichtigungspflichten in der Praxis keinen effektiven Rechtsschutz gewährleisten. Die massenhafte Datenabfrage von ca. 1,2 Millionen Verbindungsdaten und ca. 65.000 Bestandsdaten haben bisher nicht zur Überführung von Gewalttätern geführt.”

“Ich rechne mit der Aufhebung dieses Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht”, so Johannes Lichdi abschließend. Der GRÜNEN-Abgeordnete ist bei der heutigen Kundgebung in Dresden auf dem Gomondai-Platz als Redner vor Ort.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2012:
www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/ua/12-1-24.Bundesverfassungsgericht_-_Bestandsdatenauskunft.htm

Fassung des Innenausschusses des Bundestags:
www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/ua/1712879.pdf

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