Nachdem an der Universität Leipzig jahrelang nur eine vorläufige Grundordnung existierte, hat der erweiterte Senat nun endlich in finaler Abstimmung eine Grundordnung beschlossen. Nach langem Tauziehen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) konnte die Universität Leipzig nun doch viele der vom erweiterten Senat gewünschten Änderungen durchsetzen.
Wesentliche Neuerungen sind die Einführung einer Beauftragtenstelle für studentische Angelegenheiten, die Erweiterung der Rechte des PromovierendenRates der Universität Leipzig (ProRat), eine Zivilklausel und die Änderung der Mitgliederzahl im Hochschulrat.
Der StudentInnenRat der Universität Leipzig (StuRa) begrüßt vor allem die Schaffung einer Beauftragtenstelle für studentische Angelegenheiten. Die Beauftragte soll in Zukunft sowohl die Informationsflüsse zwischen den studentischen Vertreterinnen in den Gremien der Selbstverwaltung der Universität als auch die Informationsflüsse zwischen den studentischen Vertreterinnen und den übrigen Mitgliedergruppen der Gremien der Selbstverwaltung koordinieren. Außerdem ist die Beauftragte Ansprechpartnerin für das Rektorat bei studentischen Angelegenheiten.
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …
Die gewünschte Erweiterung der Rechte des ProRat wurde von Seiten des SMWK abgelehnt, mit der Begründung, dass diese vom Hochschul”freiheits”gesetz bereits ausreichend geregelt würden. Selbst mit den jetzt gestatteten Regelungen spielt die UL jedoch innerhalb des rechtlichen Rahmens eine Vorreiterrolle. So hat der ProRat jetzt auch das Recht in allen Angelegenheiten, die die Belange von Promovierenden an der UL berühren, Stellung zu nehmen und Vorschläge zu machen. Die Universität ist dann dazu verpflichtet, die Vorschläge in angemessener Zeit zu behandeln.
Die Forderung vieler Studierender, eine Zivilklausel in die Grundordnung mit aufzunehmen, welche die Forschung zu militärischen Zwecken an der Universität Leipzig verhindern soll, wurde leider nur unzureichend umgesetzt. “Die Formulierung, dass die Universität sich ihrer Verantwortung für die Folgen wissenschaftlicher Erkenntnis stelle, bietet lediglich einen Appell an die Mitglieder der Universität ihre Forschung friedlichen Zwecken dienen zu lassen. Genaue Richtlinien über den Umgang mit militärischer Forschung und die Zusammenarbeit mit Bundeswehr oder Rüstungsunternehmen wurden nicht festgesetzt. Das ist uns zu wenig.” So Adelheid Noack, Referentin für Hochschulpolitik beim StuRa. Eine stärkere Formulierung, wie sie sich viele studentische Vertreterinnen des Erweiterten Senats gewünscht hätten und wie sie bereits an anderen Hochschulen umgesetzt wurde, musste leider dieser Kompromissformulierung weichen, weil sie von professoraler Seite abgelehnt wurde.
Eine weitere bedenkenswerte Änderung ist die Anhebung der Mitgliederzahl des Hochschulrates von sieben auf neun. “Wir kritisieren bereits die Existenz dieses Gremiums, da der Hochschulrat die Prinzipien der demokratischen Selbstverwaltung der Hochschule unterwandert. Der Einfluss des Hochschulrates sollte so gering wie möglich bleiben, weshalb eine Anhebung der Mitgliederzahl für mich unnötig erscheint.” so Sebastian Müller, ebenfalls Referent für Hochschulpolitik beim StuRa.
Durch die Einführung des Hochschulrates mit der Novelle des Hochschulgesetzes von 2008 wurden viele Kompetenzen des Senates an den Hochschulrat abgegeben. Im Gegensatz zum Senat wird der Hochschulrat nicht durch hochschulinterne Wahlen besetzt, sondern überwiegend durch externe Personen aus Wirtschaft, Kultur und beruflicher Praxis, welche zum Großteil durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst berufen werden. Die Autonomie der Hochschule wird hierdurch wesentlich eingeschränkt, wie zuletzt das Verfahren um die Neubesetzung der Kanzlerinnenstelle an der Universität Leipzig gezeigt hat, bei der der Wunschkandidat des Rektorrates durch den Hochschulrat abgelehnt wurde.
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