Die Stadtratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen begrüßt die Freischaltung des Solardachkatasters und der stadtweiten Lärmkarten für Leipzig, übt aber auch deutliche Kritik am unambitionierten Handeln der Stadtverwaltung, so Roland Quester und Norman Volger, stadtenwicklungs- und umweltpolitische Sprecher ihrer Fraktion: "Genau drei Jahre, nachdem unsere Fraktion die Erstellung eines Solardachkatasters erstmals beantragt hatte, wurde es nun freigeschaltet - und das auch preiswerter, als von uns damals veranschlagt", kommentiert Roland Quester.
“Die Übernahme der Aufgabe durch das Amt für Geoinformation war nach den vorausgehenden Querelen mit dem Amt für Wirtschaftsförderung und dem Umweltamt der entscheidende Schritt, damit im letzten Jahr Nägel mit Köpfen gemacht wurden. Leipzig, dass sich als ostdeutsche Energiemetropole versteht, hat jetzt auch endlich ein Informationsangebot, um sich mit einem Klick über die strahlungsseitige Eignung eines jeden Daches zur solaren Wärme- oder Stromproduktion zu informieren. Und gerade Eigentümern von gewerblichen Gebäuden müssten oft die Augen übergehen, wenn sie ihre z.T. riesigen, ungenutzten Hallen- und Gebäudedächer tief rot, als “sehr geeignet” eingefärbt sehen.”
“Allerdings”, so Roland Quester weiter, “zeigt z. B. ein Vergleich mit Osnabrück, 2008 die erste europäische Stadt mit einem Solarpotentialkataster, auch, wo in Leipzig mal wieder der Schuh drückt: das Gericht wird halbgar serviert und alles, worum man sich nach der technischen Erstellung durch Dritte bei den anderen Ämter wieder hätte selbst kümmern müssen, ist unterblieben. Osnabrück bietet auf seiner Internetseite ein breites Informationsangebot, um den Weg zur eigenen Solaranlage so einfach wie möglich zu machen: Übersichten von lokalen Energieberatern, aktuellen Krediten oder Zuschüssen, Qualitätskriterien für die Auswahl von Solaranlagen-Anbietern, eine Entscheidungshilfe zur Frage Strom- oder Wärmeerzeugung, Informationen über Modultypen und einen Wirtschaftlichkeitsrechner, der aus den im Kataster vorhandenen Dach- und Einstrahlungsdaten ermittelt, wie sich eine Investition wirtschaftlich darstellt.
Das wenigste davon bietet Leipzig. Vor allem – ein Modul zur Wirtschaftlichkeitsberechnung hat Leipzigs Kataster auch, es ist aber nicht freigeschaltet worden. Und die gegebene Möglichkeit, sich damit die Berechnung als Eigentümer eines Gebäudes vom Amt für Umweltschutz durchführen und per Mail schicken zu lassen, bleibt auf der Internetseite des Solardachkatasters unerwähnt. Die Chancen des Solarkatasters, regenerative Energiegewinnung und Wirtschaftsförderung (Planungsbüros und Installationshandwerk) auf lokaler Ebene miteinander zu verbinden, bleiben so zwangsläufig unausgeschöpft.”
Auch die Veröffentlichung der aktualisierten Lärmkarten bleibt bei der bündnisgrünen Fraktion nicht ohne kritischen Kommentar. “Es ist erfreulich”, so Norman Volger, “dass die Verwaltung dieses Mal die gesetzlichen Fristen für die Überarbeitung der Lärmkarten nur um ein Jahr überschritten hat und endlich auch das nachvollzogen hat, was bereits 2007 nötig gewesen wäre, nämlich die Lärmkartierung des gesamten Stadtgebietes. Damals endete ja sogar auf Hauptstraßen die Ausweisung der Lärmdaten mitten im Stadtgebiet.”
“Trotzdem gilt”, so Roland Quester und Norman Volger unisono, “dass die Lärmkarten nur die notwendige Grundlage für die eigentliche Aufgabe sind: die Vorlage und Beschlussfassung eines
Lärmaktionsplanes, mit dem den übermäßigen und gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen ein Handlungsprogramm entgegengesetzt wird. Dies hätte das erste Mal bereits 2008 der Fall sein müssen. Ein Entwurf wurde aber erst 2011 zur öffentlichen Beteiligung vorgelegte und war inhaltlich so schlecht, dass unsere Fraktion schon damals dafür plädierte, ihn gar nicht mehr zum Beschluss in den Stadtrat zu bringen, sondern gleich zur in diesem Jahr gesetzlich fälligen Fortschreibung eine grundsätzlich qualifizierte Fassung vorzulegen. Ob dies der Fall sein wird und man dann z.B. auch erfährt, wo und wie sich die Lärmbelastung zwischen 2007 und jetzt verändert hat – etwas, dass man der aktuellen Kartierung allein nicht entnehmen kann, ist die eigentlich entscheidende Frage. Und damit auch, ob die verwaltungsinterne Blockade endlich überwunden werden konnte, wirksame Lärmminderungsmaßnahmen in die Stadt- und Verkehrsplanung aufzunehmen. Denn auch im Herbst schon muss sich zeigen, was solche Planungen wiederum im Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr wert sind.”
Gute Beispiele:
Solardachinformationen Osnabrück: www.osnabrueck.de/65676.asp
Lärmaktionsplanung Norderstedt:www.norderstedt.de/index.php?NavID=1087.427
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