"Dem Versprechen von Bundesbildungsministerin Wanka, das BAföG reformieren zu wollen, wurde auf der letzten GWK-Sitzung am 12.04.2013 eine deftige Absage erteilt. Nicht einmal kleinste Zusagen wurden in der Pressemitteilung diesbezüglich verlautbar. So wird sich dieses Thema unbearbeitet in die neue Legislatur schleppen", konstatiert Bernd Hahn, Sprecher der Konferenz der Sächsischen Studierendenschaften (KSS).
Ein Lichtblick im BAföG-Dickicht wurde am 24.04.2013 bekanntgegeben. Die zuletzt 2001 (!) aktualisierten Verwaltungsvorschriften zum BAföG sollen endlich überarbeitet werden. Es handelt sich hierbei um die Richtlinien für SachbearbeiterInnen der BAföG-Ämter, nach denen die Anträge Studierender bewilligt oder abgelehnt werden. “Vor allem besteht Regelungsbedarf u. a. hinsichtlich des Studienfachwechsels und der Schwerpunktverlagerung innerhalb von Studiengängen. Diese novellierten Verwaltungsvorschriften sollen bereits im Mai 2013 im Bundestag zur Abstimmung gebracht werden”, führt Hahn weiter aus.
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Seitens der KSS wird mit Wohlwollen aufgenommen, dass einheitliche Regelungen geschaffen werden, welche die Grauzone des Verwaltungsaktes nachvollziehbarer und Einzelfallentscheidungen obsolet machen. Hier sieht die KSS die Chance für mehr Rechtssicherheit auf Seiten der Studierendenschaften. Die Vereinfachung des Verwaltungsaktes könnte zudem durch die Einführung eines Online-Antragssystems beschleunigt werden und wird nachdrücklich seitens der KSS eingefordert.
Zusätzlich müssen die BAföG-Ämter besser personell ausgestattet werden, um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden. Hier verweist die KSS auf ihren Forderungskatalog zur BAföG-Reformierung. “Die Novellierung der Verwaltungsvorschriften kann nur als erster Schritt eines umfassenden Reformauftrages seitens der Bundesregierung gewertet werden. Wie bereits in unserem Forderungskatalog verdeutlicht wurde, bedarf es nach Auffassung der KSS deutlich umfassenderer Reformen, um mehr Chancengleichheit im Bildungsalltag herstellen zu können.” unterstreicht der Sprecher der KSS abschließend.
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