In Dresden findet heute der "Sächsische Vergabedialog 2013" statt. Die Teilnehmer diskutieren hauptsächlich über das neue Vergaberecht sowie dessen Umsetzung im Freistaat Sachsen. Ziel der Veranstaltung ist ein offener Dialog mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung.
In seinem Grußwort betonte der sächsische Wirtschaftsminister Sven Morlok die Bedeutung des neuen Gesetzes: “Das neue Sächsische Vergabegesetz, das seit gut zwei Wochen im Freistaat gilt, ist schlank, unbürokratisch und anwenderfreundlich. Es setzt Anreize für hochwertige Ausschreibungen und sorgt dafür, dass Aufträge der öffentlichen Hand allein nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und des Wettbewerbs vergeben werden.”
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …
Initiiert wird der “Sächsische Vergabedialog 2013” von der Auftragsberatungsstelle Sachsen, deren Mitglieder die sächsischen Handwerkskammern, die sächsischen Industrie- und Handelskammern, die Architektenkammer Sachsen sowie der Freistaat Sachsen sind.
Hintergrund: Das Sächsische Vergabegesetz regelt, zu welchen Konditionen die öffentliche Hand im Freistaat Aufträge an Unternehmen erteilen kann. Der Sächsische Landtag hatte bereits am 30. Januar 2013 ein neues Vergabegesetz verabschiedet. Dieses ist am 14. März 2013 in Kraft getreten. Das neue Sächsische Vergabegesetz betont, dass das wirtschaftlichste Angebot gewinnt, der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Zudem entfallen bei einer Auftragssumme unter 250.000 Euro die Gewährleistungsbürgschaften. Aufträge bis 25.000 Euro können Land und Kommunen ohne Ausschreibungen vergeben. Bislang lag die Grenze bei 13.000 Euro.
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