Zu dem heute im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr von der Opposition eingebrachten Gesetzentwurf zum Vergabegesetz erklärt der handwerkspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Ronald Pohle: "Der heute von der Opposition eingebrachte Gesetzesentwurf ist völlig überflüssig. Sachsen hat seit einer Woche ein modernes und anwenderfreundliches Vergabegesetz, welches der Sächsische Landtag bereits am 30. Januar dieses Jahres mehrheitlich beschlossen hat.
Ein Gesetz, um das man uns in ganz Deutschland beneidet. Die Resonanz war bisher durchweg positiv. Sowohl vom sächsischen Mittelstand als auch von der öffentlichen Hand als Auftraggeber. Im Unterschied zur Opposition verfolgt die Koalition keine ideologisch-politischen Ziele, sondern trägt Verantwortung und wird den aktuellen Anforderungen beim Vergabeverfahren gerecht. Wir haben in Sachsen seit diesem Jahr ein zeitgemäßes, für Bieter und Vergabestelle gut handbares, transparentes und rechtssicheres Vergabewesen.”
Hintergrund: In dem neuen Vergabegesetz wird unter anderem der sogenannte “Unterschwellenrechtsschutz” verbessert: Ab einer deutlich niedrigeren Schwelle als bisher (bei Bauleistungen ab 75.000 Euro statt 150.000 Euro) können Widersprüche innerhalb von zehn Tagen geprüft werden.
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …
Deutlich unbürokratischer als bisher erfolgt künftig der Nachweis der Eignung des Bieters. Anders als bisher sollen nur noch die Unterlagen und Angaben gefordert sein, die durch den Auftrag gerechtfertigt sind. Zudem können die vielen Einzelnachweise nun durch eine eigene wahrheitsgemäße Erklärung ersetzt werden. Das bedeutet weniger Gefahr von Formfehlern, weniger Prüfaufwand, Zeit- und Kostenersparnis für Verwaltung und Unternehmen.
Die gerade für kleine und mittlere ortsansässige Betriebe besonders interessanten freihändigen Vergaben wurden einheitlich auf 25.000 Euro hochgesetzt. Das bedeutet mehr Flexibilität und weniger Bürokratie. Schulbücher dürfen nun erstmals generell unterhalb der EU-Schwelle freihändig vergeben werden, da diese ohnehin der Buchpreisbindung unterliegen.
Eine weitere Neuregelung ist der Verzicht auf Gewährleistungsbürgschaften bis zu einem Auftragswert von 250.000 Euro. Tarifliche Regelungen werden durch das Vergabegesetz ausdrücklich nicht berücksichtigt. Nach Auffassung der CDU-Wirtschaftsexperten sind Vorgaben zur Entlohnung klar vergabefremde Kriterien und müssen weiterhin durch die Tarifpartner geregelt werden.
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