Dagmar Neukirch, sozial- und gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt zur Diskussion um eine neue gesetzliche Regelung zur medizinischen Zwangsbehandlung psychisch kranker Straftäter: "SPD-Fraktion fordert Rechtssicherheit. Einbeziehung aller gesellschaftlichen Akteure bei dieser sensiblen Debatte unumgänglich."
Um nun auch in Sachsen Rechtssicherheit herzustellen, muss sich die Sächsische Staatsregierung dem Thema annehmen und mit einer entsprechenden Novellierung des PsychKG reagieren. Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert nunmehr eine gesellschaftspolitische Debatte zu führen, bei der alle gesellschaftlichen Akteure und vor allem die Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe und der Patientenrechteorganisationen einzubeziehen sind.
Das Recht der Selbstbestimmung und das Recht der körperlichen Unversehrtheit dürfen nur unter sehr strengen Regelungen eingeschränkt werden.
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …
Dafür gab das Bundesverfassungsgericht bereits 2011 die entsprechenden Anforderungen für die Länder vor:
– unabhängige Kontrollen,
– strenge verfahrensrechtliche Vorschriften und Fristen,
– strenge Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
Dass das Sächsische Gesetz diesen Ansprüchen nicht genügt, wurde nun richterlich bestätigt. Wertvolle Zeit ist verstrichen, in der man die Debatte hätte führen können.”
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