Den Beschluss der Bundesregierung, keinen eigenen NPD-Verbotsantrag zu stellen, kommentiert Antje Hermenau, Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: "Es besteht Konsens darüber, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Die anstehende Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahren ist aber keine politische Willensbekundung oder 'antifaschistische Mutprobe'.
Ein Verbotsantrag muss Ergebnis einer juristischen Prüfung sein, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Alle vorliegenden Erkenntnisse mahnen, von einem Verbotsantrag mangels Erfolgsaussichten abzusehen. Nach allem was wir zum Ende dieser Prüfung wissen, liegen die rechtlichen Voraussetzungen für ein erfolgversprechendes Verbotsverfahren nicht vor. Darum ist der Beschluss des Bundeskabinetts folgerichtig.”
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …
“Ein neues Verbotsverfahren muss erfolgreich sein. Bei einem zweiten Misserfolg droht großer gesellschaftlicher Schaden. Die NPD würde versuchen wie schon in den Jahren 2003 und 2004, daraus politischen Nutzen zu ziehen. Sie würde den Eindruck erwecken wollen, sie sei verfassungsgerichtlich überprüft und für demokratietauglich befunden worden.”
“Daher plädiere ich für Zurückhaltung. So widerwärtig das Agieren der NPD gerade auch in Sachsen ist, bundesweit gesehen ist sie nicht mehr als eine neonazistische Splitterpartei, nah am politischen wie finanziellen Konkurs. Verharmlosen darf man sie und ihr Umfeld aber keineswegs. Wichtiger als die Diskussion für und wider eines neuen NPD-Verbotsverfahrens ist es, der menschenverachtenden Nazi-Ideologie – nicht nur der NPD – entschieden entgegenzutreten.”
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